Gemeinderat Mönsheim beschäftigt sich mit Baumöglichkeiten und Verkehrsberuhigung am Buigenrain
Mönsheim. Die Ablehnung einer Bauvoranfrage in der Mönsheimer Buigenrainstraße durch die Baurechtsbehörde hat aufgezeigt, dass der Wald im Laufe der Jahrzehnte so nahe an die Bebauung herangerückt ist, dass neue Bauvorhaben kaum noch genehmigungsfähig sind. Im Mönsheimer Gemeinderat hat das für Unverständnis gesorgt.

Der Abriss und Neubau eines Wohngebäudes in der Buigenrainstraße wurde abgelehnt, da der gesetzlich vorgeschriebene Waldabstand von 30 Metern nicht eingehalten werden kann. Das alte Bestandsgebäude sitzt allerdings in einer Reihe mit Gebäuden nahe dem Waldrand, und auch der geplante Neubau soll nicht näher an den Wald heranrücken.
Die Fraktion UBLM hat beantragt, eine Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zu erreichen.
Zuvor hatte sich das Gremium bereits mit dem Straßenraum in der Buigenrainstraße befasst. In der Sitzung im Januar war es bereits um mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Abkürzungsverkehr gegangen, inzwischen lag auch die Einschätzung eines Verkehrsplaners vor. Dieser unterstützte die im Gemeinderat angesprochene farbige Markierung des Bodens und schlug zusätzlich eine Temporeduzierung auf 20 Kilometer pro Stunde vor.
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