Kastration für Katzen in Mönsheim - wer soll das kontrollieren?
Mönsheim. Streunende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren und unkastrierte Freigänger-Tiere, die das Problem verschärfen: Diesem Thema möchte man in Mönsheim nun mit einer Katzenschutzverordnung begegnen (PZ hat berichtet): Damit werden Halter dazu verpflichtet, ihre Freigänger-Katzen kastrieren und chippen zu lassen. Ausnahme: Reine Hauskatzen. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Verordnung ein geeignetes Mittel ist, um die Anzahl von Streunern langfristig zu senken.
Aber zunächst einmal gab es für den Beschluss viel Lob, besonders auf Facebook war das Echo überwiegend positiv. „Das sollte in ganz Deutschland so sein“, meinte ein Nutzer. Und weiter: „Ein Tier zu haben, bedeutet, Verantwortung zu übernehmen.“ Eine Nutzerin betonte, dass sich auf manchen Bauernhöfen „die armen Katzen unkontrolliert vermehren und oft in erbärmlichem Zustand sind.“ Allerdings gab es auch kritische Stimmen, die den Zwang zur Kastration nicht gut fanden - und gleich ankündigten, ihre Katzen nicht unters Messer zu legen.
Und genau das ist der Knackpunkt bei der Verordnung: Wer soll kontrollieren, ob die Katzenhalter sich daran halten? „Wir haben auch kein Druckmittel“, ergänzt Mönsheims Bürgermeister Thomas Fritsch. Wollte man ein Bußgeld verhängen, wäre ein aufwendiges und langes Verfahren notwendig, erklärt er.
„Das können wir hier nicht leisten“, so Fritsch.
Er befürchtet deshalb, dass die Verordnung sich als zahnloser Tiger entpuppen könnte. Einziger klarer Vorteil der Verordnung: Tierschützer sind rechtlich abgesichert, wenn sie in privaten Gebäuden - wozu beispielsweise Scheunen gehören - streunende Katzen einfangen und kastrieren lassen. Die Kosten für den Tierarzt hat übrigens bisher schon die Gemeinde bezahlt. Der Bürgermeister berichtet, dass die Summe im Schnitt der vergangenen fünf Jahre bei rund 1100 Euro pro Jahr gelegen habe, Tendenz eher steigend. Er glaubt nicht, dass die Kosten – also die Anzahl der Fälle – drastisch steigen werden.
Rechtsicherheit für Tierschützer
Das bestätigt Gudrun Boschatzke, Ordnungsamtsleiterin aus Berglen im Rems-Murr-Kreis. Die Gemeinde war vor einem Jahr die erste Kommune im Land, die eine Katzenschutzverordnung erlassen hat. „Wir haben kein erhöhtes Aufkommen an Kastrationen, die Kosten sind unverändert geblieben“, sagt sie. In der ländlich geprägten Gemeinde habe es keine Proteste von Katzenhaltern gegen die neue Regelung gegeben. „Das ist akzeptiert worden“, so Boschatzke. Sie betont, dass man mit der Verordnung Tierschützer unterstützen wollte, die streunende Tiere aufspüren und kastrieren lassen. „Wir wollten, dass sie sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen.“
Das Veterinäramt des Enzkreises begrüße grundsätzlich alle legalen Maßnahmen zur Eindämmung wilder Katzenpopulationen, so Leiterin Dr. Linda Koiou. „Hierzu gehört auch der Erlass einer Katzenschutzverordnung auf lokaler Ebene.“ Man sei sich aber bewusst, dass deren Umsetzung für die jeweilige Gemeinde einen gewissen Verwaltungsaufwand erfordere. Das Problem mit Streunern und die Kosten für den Steuerzahler sorgte übrigens vor einigen Jahren bereits für Schlagzeilen. Damals ging es um die Einführung einer Katzensteuer.