Mönsheim
Mönsheim -  06.11.2020
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Kastration und Kennzeichnung bei Katzen wird Pflicht in Mönsheim

Mönsheim. In Mönsheim gibt es immer mehr herrenlose Katzen. Die Gemeinde wird deshalb auf Vorschlag der Gemeinderatsfraktion UBLM eine Katzenschutzverordnung einführen. Bürgermeister Thomas Fritsch ist keine weitere Gemeinde im Enzkreis bekannt, die eine derartige Verordnung hat.

Die Einführung der Katzenschutzverordnung soll Halter dazu verpflichten, ihre Tiere zu kastrieren und kennzeichnen zu lassen sowie in einem Haustierregister einzutragen. Katzen, die keine Freigänger sind oder der Zucht dienen, sind von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Herrenlose Exemplare

Gemeinderätin Simone Reusch (UBLM) berichtete über die Situation in Mönsheim, wo private Tierfreunde seit dem Jahr 2013 herrenlose, freilebende Katzen einfangen, kastrieren und tätowieren lassen. „Die meisten Katzen sind krank“, erklärte Reusch. „Sie sind sehr scheu, man sieht sie tagsüber kaum.“ Sie nannte unter anderem den Katzenschnupfen, der unbehandelt bis zum Verlust des Augenlichts führen kann, wobei die Tiere meist auch unter verschiedenen anderen Krankheiten leiden, die einen qualvollen Tod zur Folge haben können. „Früher durften die Jäger noch Katzen abschießen, heute aber nicht mehr“, merkte Reusch an. Sie berichtete weiter, dass sich streunende Tiere vor allem in leerstehenden Scheunen aufhalten würden. Zu den Schwerpunkten im Ort gehöre beispielsweise die Buigenrainstraße, wo bislang über 20 Katzen kastriert wurden. Aktuell gebe es in diesem Bereich wieder sieben junge Katzen. „Mit der Katzenschutzverordnung wollen wir Rechtssicherheit, dass wir die Katzen einfangen, zum Tierarzt bringen, kastrieren und tätowieren lassen können“, erklärte Reusch. Sie hob hervor, dass sich derzeit etwa zehn ehrenamtliche Tierschützer dieser Aufgabe widmen. „Ohne Rechtssicherheit ist dafür auf Dauer keiner mehr bereit“, merkte sie an und erklärte, dass man ja nie wisse, ob eine der eingefangenen Katzen womöglich doch eine Halterkatze sei.

Die Verordnung soll den Tierschützern Rückendeckung geben. Aus den vorgelegten Unterlagen ging hervor, dass die Kastration bei einem Kater etwa 81,50 Euro kostet und bei einer Katze etwa 135 Euro, wobei noch die Tätowierungskosten in Höhe von 22,31 Euro hinzukommen. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde lägen bei rund 1700 Euro im Jahr.

Probebetrieb abgelehnt

Bürgermeister Thomas Fritsch sah durch die Katzenschutzverordnung und uneinsichtige Halter Arbeit auf die Verwaltung zukommen, die nicht leistbar wäre. Den Vorschlag aus dem Gremium, die Verordnung auf Probe einzuführen lehnte er jedoch ab. „Man sollte lieber den Mut haben, das wieder bleibenzulassen, wenn es nichts bringt“, sagte er. Er griff den Vorschlag auf, dass die Tierschützer im Gemeinderat regelmäßig über ihre Arbeit berichten.

Bei der Abstimmung enthielt sich die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder, so dass die antragstellende Fraktion die Verordnung allein mit den eigenen Stimmen durchsetzen konnte.

Autor: Claudia Keller