Mönsheim legt Potenzialflächen für mögliche Windkraftstandorte fest
Mönsheim. Der Teilregionalplan Windenergie weist auf Mönsheimer Gemarkung zwei Vorranggebiete aus. Doch damit ist in Wirklichkeit noch gar nichts unter Dach und Fach.
Die Gemeinde wird die Nutzung von Windenergie zum jetzigen Zeitpunkt nicht aktiv unterstützen oder fördern. Bürgermeister Thomas Fritsch erklärte, dass die Wirkung eines solchen Vorranggebietes anders als bei einem Bebauungsplan keine Rechtsfolge nach sich zieht. Ein Investor könnte also nicht ohne weiteres eine Windanlage bauen. „Es müsste zunächst die Verträglichkeit nachgewiesen werden“, sagte Fritsch. „Es kann dafür auch keine Enteignung vorgenommen werden.“ Er hielt fest, dass das Gebiet für Windenergienutzung reserviert sei. „Die Windkraft ist in aller Munde, weil sie eine ganz andere Wirkung als Solaranlagen hat“, führte der Bürgermeister aus.
Als Beispiel führte er Heimsheim an, wo ein diskutierter Standort mit seinen hohen, gut sichtbaren Masten eine ganz andere Wirkung hätte, als das in Mönsheim der Fall wäre. „Insofern sind die Gebiete, die bei uns festgesetzt sind, unkritischer als in Heimsheim“, stellte er fest. Ein betroffenes Gebiet liegt auf Mönsheimer und Wiernsheimer Gemarkung und würde eher die Siedlungsfläche der Gemeinde Wiernsheim betreffen. Das zweite Gebiet liegt ausschließlich auf Mönsheimer Gemarkung, wobei etwa 65 Prozent der Fläche in Gemeindebesitz sind und der Rest kleinteilige Privatstücke bilden. Gemeinderat Joachim Baumgärtner (BLM) stimmte dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu, die Nutzung von Windenergie derzeit nicht zu unterstützen.