Mönsheim
Mönsheim -  01.09.2025
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Mönsheims Rathauschef Maurer darf Amtsgeschäfte weiter nicht führen: Eilantrag von Gericht abgelehnt

Mönsheim/Karlsruhe. Der Eilantrag von Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer, mit dem er sich gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und weitere Anordnungen wandte, ist vom Verwaltungsgericht überwiegend abgelehnt worden. Damit darf er zwar weiterhin die Amtsgeschäfte nicht führen, aber für private Angelegenheiten bleibt ihm der Zugang zum Rathaus nicht länger verwehrt. Dies gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Michael Maurer Bürgermeister Mönsheim
Gegen den Bürgermeister von Mönsheim, Michael Maurer, wird wegen des Verdachts auf Untreue und Bestechlichkeit ermittelt. Foto: Meyer

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hatte am 13. März die private Wohnung und das Rathaus wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Untreue durchsuchen lassen. Das Landratsamt Enzkreis erließ daraufhin am selben Tag gegen Maurer ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und ein Betretungsverbot sämtlicher Liegenschaften der Gemeinde. Dagegen stellte der Bürgermeister nun einen Eilantrag, weil das Landratsamt diese Maßnahmen ohne Anhörung seiner Person erlassen habe, und er dies als rechtswidrig ansah.

Dem folgte das Gericht in seinem Beschluss vom 29. August 2025 überwiegend nicht. Die Kammer begründete dies im Wesentlichen damit, dass von einer Anhörung im vorliegenden Fall abgesehen werden könne, weil aufgrund der Durchsuchung „ein erheblicher Vertrauensverlust sowohl seitens der Bürger als auch seitens der Mitarbeiter der Gemeinde in die Funktion, das Amt und die Person des Bürgermeisters zu besorgen und daher ein unmittelbares Einschreiten der Behörde wegen Gefahr im Verzug erforderlich gewesen sei.“

Zudem dürfte das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte rechtmäßig sein, „weil zwingende dienstliche Gründe geben seien, die bei weiterer Ausübung des Diensts durch den Antragsteller den Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung erheblich beeinträchtigen würden.“ Zudem gebe es gewichtige Anhaltspunkte, dass sich Maurer dienstwidrig verhalten habe.

Das Hausverbot gegen Michael Maurer sei dahingegen insofern unverhältnismäßig, als es ihm auch das Betreten der Verwaltungsgebäude für persönliche Angelegenheiten verwehre. „Es seien keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass durch die Wahrnehmung privater Bürgerinteressen durch den Antragsteller eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs der Gemeindeverwaltung drohe.“

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. 

Autor: pm/pz