Verzicht auf Vorkaufsrecht
Mönsheim. Der Mönsheimer Gemeinderat hat beschlossen, sein Vorkaufsrecht für das Anwesen „Alte Wiernsheimer Straße 4“ nicht wahrzunehmen.
Da das Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“ liegt, kann die Gemeinde bei Besitzerwechsel das Vorkaufsrecht geltend machen. Der Interessent plant, das Gebäude zu sanieren und selbst zu bewohnen. Da die Gemeinde mit dem Kauf keine Neuordnung erreichen kann, wurde auf das Vorkaufsrecht verzichtet.
„Wenn das privat saniert werden soll, ist das zu begrüßen“, sagte Bürgermeister Thomas Fritsch. „Wohnraum zu schaffen steht über allem.“ Der Rat stimmte außerdem dafür, einen Aufstockungsantrag für das Sanierungsprogramm „Ortsmitte III“ zu stellen.