Mühlacker
Mühlacker -  14.05.2021
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Ab Montag: Testpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas in Mühlacker

Pforzheim/Enzkreis. Nachdem in den Kitas in der Stadt Pforzheim bereits eine Corona-Testpflicht für Kinder und Beschäftigte gilt, halten das Gesundheitsamt und die Stadt Mühlacker diesen Schritt auch für Kindertageseinrichtungen in Mühlacker für sinnvoll und geboten.

Ab Montag gilt in Mühlacker eine Testpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas.
Ab Montag gilt in Mühlacker eine Testpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas. Foto: antje2810/stock.adobe.com (Symbolbild)

Wie das Landratsamt Enzkreis, bei dem das Gesundheitsamt angesiedelt ist, am Freitag per Allgemeinverfügung geregelt hat, müssen ab kommenden Montag (17. Mai) auch Kinder und Beschäftigte in allen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Mühlacker und ihren Stadtteilen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen, um die jeweilige Einrichtung betreten zu dürfen. Die Vorgabe gilt auch für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (kurz: TaPIR). Wie bisher ist nur eine Notbetreuung gestattet.

"Wir beobachten das Infektionsgeschehen natürlich sehr aufmerksam. Die Situation in Mühlacker ist aktuell immer noch besorgniserregend und hat diesen Schritt aus unserer Sicht erforderlich gemacht. Die 7-Tages-Inzidenz von Mühlacker liegt seit Beginn der dritten Welle deutlich über der des Enzkreises", erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst.

Die Testpflicht soll helfen, Corona-Fälle früh zu finden, damit das Dunkelfeld auszuleuchten und so die Zahl von infizierten, aber asymptomatischen Personen, die eine Kita betreten, so gering wie möglich zu halten. Das hilft auch, Schließungen von Kitas zu verhindern und ist damit für alle Beteiligten von Nutzen."

 Stadtverwaltung will Kitas mit Tests ausstatten

Die Stadtverwaltung Mühlacker hat angekündigt, ihre Kindertageseinrichtungen bis Montag mit der notwendigen Menge an Tests auszustatten. "Es ist uns wichtig, die Infektionszahlen in Mühlacker möglichst rasch zu senken", sagt Oberbürgermeister Frank Schneider. "Die Testpflicht in den Kindertagesstätten unterstützt dies, da insbesondere die Kinder - oft ohne selbst überhaupt Symptome zu haben - das Virus unbemerkt an andere weitergeben können."

Die Allgemeinverfügung, in der auch für Geimpfte und Genesene Ausnahmen von der Testpflicht geregelt sind, gilt zunächst bis zum 4. Juni 2021 und ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf den Homepages der Stadt Mühlacker (www.muehlacker.de) und des Enzkreises (www.enzkreis.de) nachzulesen.

Autor: enz