Mühlacker
Enzkreis -  18.05.2020
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Auch die RKH-Kliniken in der Region öffnen sich für Besucher – das ist zu beachten

Enzkreis/Ludwigsburg. Zuletzt hat in den Krankenhäusern der Regionalen Kliniken Holding im Enzkreis der normale Behandlungsbetrieb Schritt für Schritt wieder begonnen. War dabei aber der Zugang zur Klinik neben Notfällen nur Patienten mit Termin gestattet, so sind ab Dienstag auch Besuche wieder möglich.

Grundlage ist eine entsprechende Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Lockerung der Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch in den RKH Kliniken beendet man vor diesem Hintergrund den bisher geltenden Besucherstopp. Die neue Regelung orientiert sich laut RKH am individuellen Gesundheitsrisiko des jeweiligen Patienten. Grundsätzlich darf ab heute jeder Patient zwei Personen namentlich benennen, die ihn besuchen dürfen. Dabei ist pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt. Von diesem Grundsatz kann im Einzelfall jedoch abgewichen werden, wenn dadurch der Zustand des Patienten gefährdet wird. Ist der Gesundheitszustand des Patienten kritisch, entscheidet im Einzelfall der behandelnde Arzt über die Besuchsmöglichkeit.

Laut RKH gilt diese Regelung primär für gehfähige Patienten mit einem geringen Gesundheitsrisiko. Dazu werden vor den Stationen Besucherzonen eingerichtet. Patienten, die ein höheres Gesundheitsrisiko haben, bettlägerig sind oder sogar auf der Intensivstation liegen, können nur nach vorheriger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt besucht werden. Die Stationen informieren die Besucher über das individuelle Risiko des Patienten und das Zeitfenster, in dem er besucht werden kann. Die unterschiedlichen Zeitfenster und die damit verbundene Lenkung der Besucherströme sind notwendig, da die Gäste an den Checkpoints im Eingangsbereich der Klinik gescreent werden und in Aufzügen, Besucherzonen und Patientenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist. Am Eingang wird überprüft, ob es sich um die benannte Person handelt, es wird Temperatur gemessen, ein Fragenbogen zum Infektionsrisiko ausgefüllt und ein Besucherausweis ausgestellt.

Autor: hei/pm