Mühlacker
Mühlacker -  14.03.2021
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Bauland in der Region ist knapp – Vierlerots gibt es„Enkelstückle“

Enzkreis. Die Geschichte hat viel Aufsehen erregt: Als die PZ dieser Tage das Schicksal einer Familie dokumentierte, die seit Jahren vergeblich nach einem Bauplatz in der Region sucht, hat dies viele Menschen bewegt. Tatsächlich ist die Wohnungsnot – insbesondere jener, die sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen – eines der beherrschenden Themen derzeit.

Bauplatzpreise von teilweise 400.000 Euro für 400 Quadratmeter, Losverfahren aufgrund einer extrem hohen Nachfrage nach frisch erschlossenem Bauland – da ist es nicht verwunderlich, dass sich Städte und Gemeinden Gedanken machen, wie man die Wohnraumnot lindern kann. Und das nicht nur im vielzitierten sozialen Wohnungsbau, der sich insbesondere an Geringverdiener oder Flüchtlinge richtet. Denn längst finden auch Normal- oder gar Gutverdiener nur mit großen Mühen einen Bauplatz und können sich den Traum vom Eigenheim leisten.

Ins Blickfeld rückt neben der Ausweisung neuer Baugebiete seit Jahren schon vermehrt die hohe Anzahl an Baulücken – in der Region gerne als „Enkelstückle“ bezeichnet, da sich die Eigentümer erhoffen, dass einmal ein Familienmitglied auf dem Areal ein Haus baut. Vielen Kommunen – und vielen Lokalpolitikern – wäre es recht, man könnte die Besitzer solcher Grundstücke dazu verpflichten, auf den Baulücken entweder selbst ein Haus zu bauen und dieses dann zu vermieten oder zu veräußern – oder aber den Bauplatz zu verkaufen. In Neubaugebieten greifen vielerorts längst Regelungen, die den Eigentümer eines Bauplatzes dazu zwingen, diesen innerhalb weniger Jahre auch tatsächlich zu bebauen. Damit sollen weitere „Enkelstückle“ verhindert werden. In Mühlacker beispielsweise soll dies für alle Neubaugebiete gelten – über die Dauer jener Zeitspanne, die einem zum Hausbau zur Verfügung steht, wird aber noch diskutiert.

Dennoch: So nachvollziehbar es ist, angesichts der aktuellen Situation mehr (und vor allem: bezahlbares) Bauland zur Verfügung zu stellen und auf den Markt zu bringen, so fehl geht die Annahme, diejenigen, die ihre Baulücken nicht verkaufen wollen, müsse man nun dazu zwingen. Dies ist schon rechtlich mehr als heikel. Und es ist auch gesellschaftlich kaum vermittelbar. Schließlich handelt es sich um Eigentum – zudem um solches, dessen Verkauf vielen Menschen in der aktuellen Niedrigzinsphase überhaupt nichts bringen würde. Womöglich müsste ein Eigentümer einer Baulücke nach dem Verkauf bei seiner Bank noch Strafzinsen bezahlen und wäre somit doppelt bestraft. Zudem gibt es sicherlich viele, die tatsächlich darauf hoffen, dass ein Familienmitglied irgendwann auf der Fläche ein Haus baut und der Besitz somit vererbt wird.

Aus kommunaler Sicht ist es dennoch ärgerlich, wenn manche Baulücke bereits seit 40, 50 Jahren ungenutzt bleibt oder als reines Spekulationsobjekt angesehen wird. Solche Fälle gibt es durchaus – auch hier finden sich unter anderem in Mühlacker Beispiele. Dass der Gemeinderat nun darüber nachdenkt, zumindest ein Baugebot einmal anzudrohen, ist in solchen Fällen nicht überraschend. Ob es viel hilft, ist allerdings die andere Frage.