CDU-Räte gegen Landesminister: Streit über Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Weinbergen
Mühlacker-Mühlhausen. Während Peter Hauk (CDU), Landesminister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Regelungen als praktikabel, einfach und relativ unbürokratisch empfindet, spricht die CDU-Fraktion im Gemeinderat Mühlacker von großem Bürokratismus. Uneinig sind sie sich über das Verfahren zur Genehmigung des Ausbringens von Pflanzenschutzmitteln in Weinbergen, die in Naturschutzgebieten wie den Felsengärten von Mühlhausen liegen.
Der Minister hatte das Verfahren in einem Brief an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat Mühlacker, Günter Bächle, verteidigt.
Folgen für Felsengärten
Die Folgen des geänderten Naturschutzgesetzes auf den Weinbau in den Mühlhäuser Felsengärten war Thema der ersten Runde des Briefwechsels zwischen Mühlacker und Stuttgart, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion. Ausnahmen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln seien zulässig, wenn die Anwendung bestimmter Mittel für den Erhalt des Schutzgebietes unerlässlich sei, so Hauk. Das sei in diesem Gebiet der Fall.
Die Winzer könnten für ihre betroffenen Flurstücke einen Ausnahmeantrag stellen und sich dazu auf eine Liste der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg setzenlassen, um von dort die Mittel zu beziehen, die in Naturschutzgebieten bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung zulässig seien, so der Minister. Hierfür müsste man lediglich die Adresse sowie die betroffenen Flächen in den Antrag eintragen. Die Ausnahmen gelten für fünf Jahre.
Die Mühlacker CDU-Ratsfraktion ist damit nicht zufrieden. Die Beschlüsse zum Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten würden in solchen Gebieten konträr gegen Schutzzwecke laufen, deren Schutzziel ohne Pflanzenschutz nicht zu erreichen sei. Als Beispiel gelte das Naturschutzgebiet Enztal in Mühlhausenund der Erhalt der Trockenmauern und des Terrassenweinbaus.
40 bewirtschaftete Parzellen
Ärgerlich sei, dass im Vorfeld Hoffnungen geschürt worden seien, in solchen Gebieten eine generelle Ausnahmegenehmigung, zum Beispiel über die Gemeinden oder Genossenschaften, zu erteilen. Doch nun müsse jeder alleine beantragen. Dies sei ein großer Bürokratismus. „Ich bin mir auch sicher, dass einzelne Bewirtschafter das nicht beantragen und einfach so weiter arbeiten wie bisher. Bis dann der Ärger aufschlägt, falls tatsächlich kontrolliert wird“, so Gemeinderat Wolfgang Schreiber. Im Naturschutzgebiet Enztalschlinge in Mühlhausen handele es sich um 54 Grundstücke, rund 40 Parzellen werden weinbaulich bewirtschaftet. Das seien 40 Anträge.
Kommunen und Land könnten kein Interesse an immer mehr Brachflächen in den Steillagen haben, betont Bächle im Einklang mit Schreiber. Die Betroffenen würden offen sagen, dass die veröffentlichten Regelungen für Ausnahmegenehmigungen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln weder praktikabel noch unbürokratisch seien. So sehe die CDU-Gemeinderatsfraktion die Aufgabe, bei Hauk für eine Änderung zu werben.