Mühlacker
Enzkreis -  06.11.2020
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Gemeinsamer Gutachterausschuss der Enzkreis-Kommunen legt unter anderem Gebührensatzung fest

Der gemeinsame Gutachterausschuss im Enzkreis bekommt zunehmend Konturen. Im großen Ratssaal in Mühlacker, bei der zweiten öffentlichen Sitzung des Zweckverbands der Kreiskommunen am Donnerstag, wurden organisatorische Beschlüsse für die Übergangsphase und die sich anschließende Zeit getroffen und neue Gutachtergebühren vorgestellt.

Auf Anregung von Mühlackers Bürgermeister Winfried Abicht wurde der bereits im September beantragte Beitritt der Gemeinde Tiefenbronn zum gemeinsamen Gutachterausschuss als Tagesordnungspunkt vorgezogen. Der Beitritt Tiefenbronns zum 1. Januar 2021 wurde per Handzeichen einstimmig angenommen. Aus Tiefenbronn werden Manuela Krentzel und Stefan Tetting als ehrenamtliche Gutachter dem Gremium angehören. Auf ähnlich breiten Konsens trafen auch alle weiteren Beschlusspunkte des öffentlichen Sitzungsteils: so etwa die Regelung der Verfahren in der Übergangszeit und die Weiterführung aller örtlichen Gutachterausschüsse bis zur Feststellung der amtlichen Bodenrichtwerte und deren Bekanntgabe, längstens bis zum 30. Juni 2021. Konkret: Kaufverträge der Jahre 2019 und 2020 werden noch von den jeweils örtlichen Gutachtern gesammelt. Ab 2021 werden diese Urkunden dann von den Verbandsgemeinden an den neuen gemeinsamen Gutachterausschuss zur Bearbeitung und Verwaltung gesandt.

Mehr über die zweite Sitzung des neuen gemeinsamen Gutachterausschusses im Enzkreis lesen Sie am Samstag, 7. November, in der „Pforzheimer Zeitung - Ausgabe Mühlacker“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: Robin Daniel Frommer