Mühlacker
Mühlacker -  09.07.2021
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Hohe Kosten befürchtet: Enzberger Bürgerinitiative holt sich juristischen Beistand

Mühlacker-Enzberg. Die Höhenstraße in Enzberg soll ausgebaut und dabei erstmals vollständig erschlossen werden. Auf die Anwohner kommen immense Kosten zu - viele wollen sich wehren.

Mühlacker-Enzberg/Ötisheim-Corres. Vor 54 Gästen, darunter auch der Landtagsabgeordnete Erik Schweickert sowie fünf Mühlacker Stadträte, begrüßte Wilfried Müller, Vorsitzender der Bürgerinitiative Höhenstraße, Rechtsanwalt Johannes Mascha im Gasthaus Rose in Corres zu einer Informationsveranstaltung rund um das Thema Erschließungsbeitragsrecht. Mascha, ein ausgewiesener Spezialist, war eigens aus Schwäbisch Gmünd angereist, um den Anliegern der Höhenstraße die Finessen dieses von ihm als hochkomplex bezeichneten Rechtsgebietes näherzubringen.

Wie bereits mehrfach berichtet, soll die Höhenstraße in Enzberg umfassend ausgebaut und dabei erstmals vollständig erschlossen werden. Auf die Anwohner kommen daher hohe Kosten zu.

Mascha ermutigte die Anwesenden laut einer Pressemitteilung der BI nun, die meist horrenden Forderungen nicht einfach hinzunehmen. Nur wer fristgerecht Einspruch einlege, verwirke seine Rechte nicht. Freilich, der Widerspruch befreie nicht von der Zahlungsverpflichtung. Im Gegenteil, Mascha empfiehlt dringend, fristgerecht zu zahlen, weil ansonsten Säumniszuschläge drohten. Da jeder Anlieger juristisch ein Einzelfall sei, sei es nicht möglich, dass sich die gesamte Bürgerinitiative durch einen Widerspruch anwaltlich vertreten lasse. Mehrmals betonte der Anwalt, jeder sei hier seines eigenen Glückes Schmied. Wer die Chance auf eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge nicht verspielen wolle, dürfe auch keine Ablösevereinbarung mit der Stadt Mühlacker unterschreiben. In beharrlicher Manier räumte er ein, es könne Jahre dauern, bis es so weit sei, dass richterlich entschieden werde. Mascha ist sich sicher, dass das geltende Recht und auch die Rechtsprechung des obersten Verwaltungsgerichtes Baden-Württembergs verfassungswidrig seien. Sein Ziel ist es, das komplette Erschließungsbeitragsrecht, welches erst im Dezember des vergangenen Jahres novelliert worden ist, zu Fall zu bringen. Deshalb hat er bereits am 16. April eine über 400 Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er sieht sich vor allem auch durch die neueste Rechtsprechung in anderen Bundesländern, wo häufig ähnlich wie von ihm argumentiert werde, gestützt.

Auf die Frage eines Teilnehmers, wo genau die Angriffspunkte im neugefassten Gesetz lägen, antwortete Johannes Mascha sehr dezidiert mit Bezug auf die Höhenstraße. Zwei zentrale Begriffe sind es, die Hoffnung für ein erfolgreiches Verfahren machten. Zum einen sei es fraglich, wann die sogenannte Vorteilslage entstanden sei.

In der Höhenstraße, so Mascha, ist der Vorteil mit der Anfahrbar- beziehungsweise Bebaubarkeit der Grundstücke längst eingetreten, spätestens etwa seit Mitte der sechziger Jahre. Paradoxerweise argumentierten die Kommunen bei alten Bestandsstraßen, dass die Grundstücke erst durch die erstmalige endgültige Herstellung bebaubar würden, obwohl sie längst bebaut sind. Die ersten Häuser in der Höhenstraße wurden bereits vor 87 Jahren gebaut. Noch weniger nachvollziehbar ist die Argumentation des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim, demzufolge die Vorteilslage erst dann entstehe, wenn die Beiträge eingefordert würden. Zum Zweiten spreche das Gesetz von einem Vorteilsausgleich.

Im speziellen Fall der Höhenstraße konkretisierte Mascha zusammenfassend: „Eine Generalsanierung bringt keine Erschließungsvorteile. Das heißt, man zahlt für etwas, das es gar nicht gibt.“ 20 Jahre hätten die Kommunen Zeit, nach Eintritt des Erschließungsvorteils die Bürger zur Kasse zu bitten– und die sind in der Höhenstraße längst vorbei; davon sind auch die anwesenden Anlieger der Höhenstraße überzeugt.

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Autor: pm