Mühlacker
Mühlacker -  29.04.2020
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Senderstadt geht gegen Wohnen in Gewerbegebieten vor

Mühlacker. Mit der Ausweisung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten hat sich die Stadt Mühlacker in den vergangenen Jahren merklich schwergetan. Umso wichtiger erscheint es, die bestehenden Flächen zu schützen und zu verhindern, dass die vom Gemeinderat im Bebauungsplan festgelegte Nutzung speziell durch Wohnbebauung, die vor Ort eigentlich nicht zugelassen ist, aufgeweicht wird.

Dass dies durchaus möglich ist, geht aus einem Schreiben von Oberbürgermeister Frank Schneider an die CDU-Stadträte Günter Bächle und Matthias Trück hervor. Die beiden Kommunalpolitiker hatten sich mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung gewandt, weil ihnen zu Ohren gekommen war, dass die Baurechtsbehörde im Gebiet Industriestraße/Kißlingweg sowie Im Letten Werkswohnungen auf ihre festgelegte Nutzung hin überprüft habe. Zudem wollten Bächle und Trück wissen, ob sich Wohnungsnutzer möglicherweise auf Kündigungen einstellen müssten. Der Oberbürgermeister bestätigte, dass es solche Überprüfungen gegeben habe. Gleichwohl stellte Schneider aber klar, dass die „Verwaltung bisher nicht ohne äußere Veranlassung aktiv eine Überprüfung der Belegung solcher Wohnungen in Industrie- und Gewerbegebieten vorgenommen hat, die allein Betriebsinhabern oder Aufsichtspersonen vorbehalten sind oder die ursprünglich zur Unterbringung von Mitarbeitern errichtet wurden.“ In verschiedenen Fällen sei die Thematik allerdings von außen an das Baurechtsamt herangetragen worden.

So seien etwa in der Industriestraße bei zwei Fällen sogenannte „Gastarbeiterwohnheime“ zu regulärem Wohnen umgewidmet worden, ohne dass hierfür eine Genehmigung beantragt oder erteilt worden wäre.

Mehr über den Schutz der Mühlacker Flächen lesen Sie am Donnerstag, 30. April 2020, in der „Pforzheimer Zeitung (Ausgabe Mühlacker)“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: pep