Mühlacker
Mühlacker -  15.11.2021
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Stadtwerke Mühlacker stellen neuen Erdgastarif vor: Auswirkungen auf Energiepreise unausweichlich

Mühlacker. Dieses Produkt bestehe aus sieben Preisstufen, die sich parallel zu den Stufen der Netzentgelte bewegten. Damit werde dem Kunden eine transparente Abrechnung ermöglicht und es sei sichergestellt, dass jeder abhängig von seinem Verbrauch den für ihn besten Preis erhalte, heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke: „SWM als Abkürzung für Stadtwerke Mühlacker und Best als Hinweis auf die Bestabrechnung ergeben den neuen Produktnamen“, erklärt Michael Meinecke, Leiter Vertrieb und Marketing.

Diesen Tarif werden die Stadtwerke zum Jahreswechsel einführen. Da es sich um eine Vertragsanpassung handelt, müssen alle Kunden, die noch nicht umgestellt haben, dieser Anpassung schriftlich zustimmen. Das geht nur, wenn die dafür aus der Zeit geratenen Verträge gekündigt werden. Um den Umstieg zu erleichtern, schicken die Stadtwerke allen Kunden einen vorausgefüllten Vertrag zur Unterschrift zu. „Wir wissen, dass das für unsere Kunden ein zusätzlicher Aufwand ist, den wir ihnen gerne erspart hätten, aber wir können nur so ein Preissystem anbieten, dass auch in Zukunft eine faire und transparente Abrechnung ermöglicht und im Vergleich zu anderen Anbietern ein günstiges Angebot darstellt“, begründet Axel Detmer, Prokurist der Stadtwerke Mühlacker, die Vorgehensweise.

Die Energiemärkte befänden sich derzeit in einem erheblichen Ungleichgewicht aus Angebot und Nachfrage. Zusätzlich habe der lange Winter zu einem reduzierten Füllstand der Erdgasspeicher geführt. Im Sommer wurde weniger Wind- und Photovoltaik-Strom erzeugt. Diese Lücke ist mit Strom aus Gas- und Kohlekraftwerken geschlossen worden. In der Folge waren die Strom- und Gaspreise an den Großhandelsmärkten im Oktober dieses Jahres drei- bis viermal höher als im Vorjahr. „Die langfristige Beschaffungsstrategie für Tarifkunden ermöglichte es, extreme Preisänderungen abzumildern. Deshalb sind die Stadtwerke in der Lage, ihren Haushalts- und Gewerbekunden weiterhin günstige Preise anzubieten“, erklärt Detmer.

Die Energiepreise des Kunden setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: Energie und Vertrieb, vor allem aber Steuern, Abgaben und Umlagen sowie den regulierten Netzentgelten. Für 2022 wurde im Strom eine Senkung der EEG-Umlage festgelegt. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um den Anstieg der Netznutzungsentgelte und Beschaffungskosten auszugleichen.

In den Sonderverträgen Strom wurde der Arbeits- und Grundpreis erstmals seit 2020 angehoben. Beim Erdgas wurde die CO2-Umlage wie beschlossen angehoben und die Preise für die Netznutzung sind gestiegen. Daher kommt es für alle Vertragsabschlüsse zum 1. Januar 2022 zu einer leichten Preiserhöhung. pm

Autor: pm