Unternehmer aus Mühlacker schlägt Alarm: Krankenfahrten ab 5. August teilweise verboten?
Mühlacker. Hasan Irmak aus Mühlacker sieht seine Existenz gefährdet. Transporte im Liegen und auf dem Tragestuhl sollen entfallen – trotz hoher Nachfrage.
Hasan Irmak betreibt mit „Irmak Krankenfahrten“ seit mehr als 15 Jahren ein kleines Dienstleistungsunternehmen in Mühlacker. Es soll den Rettungsdienst entlasten, indem Fahrten angeboten werden, bei denen kein medizinisches Personal nötig ist. Alle fünf Jahre braucht es dafür eine Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung vom Landratsamt Enzkreis. Doch genau diese droht dem Unternehmer zum 5. August nicht erneut erteilt zu werden. Der 47-Jährige sieht nicht nur seine Existenz bedroht. „Der Rettungsdienst allein schafft es nicht“, so seine Einschätzung. Denn der Bedarf an Krankenfahrten ist hoch.
Irmak möchte weiterhin Liegend-, Tragestuhl- und Rollstuhlfahrten anbieten, deshalb wendet er sich für den Antrag an das Amt für Nachhaltige Mobilität. Ein sonst routinemäßiges Verfahren. Stattdessen machen ihn die Mitarbeiter des Landratsamts Enzkreis auf eine gesetzliche Einschränkung nach dem Personenbeförderungsgesetz aufmerksam. Hintergrund, so das Landratsamt Enzkreis auf Nachfrage der PZ, sei eine Rechtsprechung. Insbesondere die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm. Konkretisiert wurde der Zweck bestimmter Transportmittel. Demnach sind Geräte wie Krankentrage oder Tragestuhl ein Medizinprodukt, „deren Hersteller den Einsatz ausschließlich in qualifizierten Krankenkraftwagen des Rettungsdienstes vorsehen“. Eine Nutzung im Mietwagenverkehr – wie bei „Irmak Krankenfahrten“ – sei daher unzulässig. Das Personenbeförderungsgesetz gelte bundesweit einheitlich und sei bindend.
Nicht angewendetes Wissen
Der Geschäftsführer ist schockiert. „Warum darf ich dann weiterhin Fahrten für Rollstuhlfahrer anbieten?“ Er sieht auch hier ein medizinisches Produkt. Das Landratsamt Enzkreis erklärt, dass im Gegensatz zu Liegend- und Tragestuhlfahrten weder eine Umlagerung noch eine fachliche Überwachung notwendig sei. Es handle sich also um eine reine Beförderungsleistung. Bei Irmak gehören neben dem ausgebildeten Rettungshelfer unter anderem Alten- und Krankenpfleger zum sechsköpfigen Fahrerteam. Er wisse vieles, so Irmak. Knapp ein Monat zuvor habe er zudem – wie von der Krankenkasse gefordert – in einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) investiert. Doch medizinische Vorkehrungen dürfe er trotzdem nicht treffen. Dafür müsste sowohl ein Rettungssanitäter als auch ein Arzt im Einsatz sein.
Eine Konkurrenz seines Geschäftsmodells zum Rettungsdienst sieht er nicht. Vielmehr eine Bereicherung. Es gehe darum, hohe Wartezeiten zu reduzieren. „Irmak Krankenfahrten“ springt ein, falls der Krankenwagen wegen Notfällen verhindert ist. Zu den Leistungen der Firma gehören unter anderem Fahrten zur Dialyse. Aber auch bei Krankenhausentlassungen und -verlegungen werden sie gerufen. Voraussetzung ist ein ausgestellter Transportschein von einem Arzt. Von Bretten über Mühlacker bis nach Markgröningen bei Ludwigsburg reicht das Einsatzgebiet.
Falls er tatsächlich im August keine Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung erhält, hat das weitreichende Folgen. Zwei Fahrzeuge nutzt Irmak ausschließlich für Liegendfahrten. Eines davon habe er bereits vorsorglich abgemeldet. Bleiben noch drei Fahrzeuge, die Rollstuhlfahrer transportieren können. Eine Reduktion der Autos bedeutet zugleich, dass weniger Mitarbeiter gebraucht werden. Denn während bei Liegend- und Tragestuhlfahrten jeweils zwei Personen für das Umlagern dabei sein müssen, reicht bei Rollstuhlfahrten eine Person aus.
Zukunft bleibt ungewiss
„Vom Umsatz würde ich künftig locker nur noch die Hälfte des Geschäfts machen“, vermutet Irmak. Dabei gebe es Arbeit gerade genug. Mit Dialysefahrten seien es von Montag bis Samstag annähernd 30 Einsätze pro Tag. Das Landratsamt Enzkreis erklärt, man sei nur Genehmigungsbehörde. Um die Beobachtung des Bedarfs und die Kapazitäten im Rettungsdienst kümmert sich dagegen ein Bereichsausschuss.
Der 47-Jährige versteht nicht, warum man ein funktionierendes System derart kaputt machen kann. Das Landratsamt habe ihm geraten zu klagen. „Das ist bei der wirtschaftlichen Lage nicht möglich“, sagt Irmak. Wohlwissend, dass er bei einem Verfahren klein beigeben und eine Menge Geld verlieren würde. Seinen Antrag hat er trotz der Rückmeldung eingereicht. Jetzt heißt es Abwarten.
