Widersprüche im Prozess um Vergewaltigung einer 17-Jährigen in Mühlacker
Enzkreis/Pforzheim. Gab es Sex? Mit einem Mann oder mit mehreren? War er einvernehmlich? Oder war es eine Vergewaltigung durch drei Männer? Darüber gehen die Aussagen am zweiten Prozesstag vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim weit auseinander. Angeklagt sind ein heute 20-jähriger Syrer und zwei 17 und 22 Jahre alte Afghanen, die vor zwei Jahren in Mühlacker eine damals 17-Jährige vergewaltigt haben sollen.
Laut Staatsanwalt Henrik Blaßies sollen die vier in der Ein-Zimmer-Wohnung des 22-Jährigen gemeinsam Alkohol getrunken haben. Später hätten die drei Männer die Wohnung abgeschlossen und die Jugendliche mit den Worten „Heute nacht wird nicht geschlafen“ bäuchlings aufs Bett gedrückt, sie festgehalten und sich wechselweise an ihr vergangen. Das hatte die junge Frau auch bei der Polizei ausgesagt, wie der Vernehmungsbeamte am Mittwoch vor Gericht bestätigte.
Anzeige hatte sie allerdings erst ein Jahr nach der betreffenden Nacht gestellt. „Sie hat wohl versucht, das Ganze zu verdrängen, dann aber ihren Ex-Freund in der Stadt wiedergesehen, was alles noch einmal aufgewühlt hat“, so der Polizist.
Am ersten Prozesstag war das Opfer erneut vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt worden. Aus Bemerkungen des Vorsitzenden Richters Andreas Heidrich wurde nun deutlich, dass offensichtlich zahlreiche Details – was Ablauf und Umstände angeht – in den Aussagen der jungen Frau nicht übereinstimmen.
Und auch einer Freundin zufolge hatte sie zuerst berichtet, sie habe einvernehmlich Sex mit ihrem Freund gehabt, nur um später zu revidieren, sie sei vergewaltigt worden.
Am 27. Januar wird der Prozess fortgesetzt.
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