Windkraft: Wird der Wald in Großglattbach stark belastet?
CDU-Fraktion in Mühlacker pocht auf Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit – und schlägt auch eine weitere Informationsveranstaltung vor.

Mühlacker-Grossglattbach. Auch Unterstützer von Windkraftprojekten haben Kritik an der Informationspolitik der Kommunal-Partner zum geplanten Windpark im Großglattbacher Stadtforst geäußert, berichtet die CDU-Fraktion im Gemeinderat von Mühlacker in einer Mitteilung. Der Vorsitzende Günter Bächle erklärt, dass seine Fraktion seit Monaten konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit gemacht hat. Die Verantwortlichen betonen, dass die Website der Kommunalpartner zum Windpark in Großglattbach regelmäßig aktualisiert werde und man damit Fragen ermögliche. Nach Ansicht der CDU reiche eine Internetseite jedoch nicht aus, um den persönlichen Austausch vor Ort zu ersetzen.
Günter Bächle weist darauf hin, dass derzeit vor allem die geplanten Zufahrten während der Bauzeit der Windräder und die Baustellen für den Windpark thematisiert werden. Es bestehen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Waldes. „Wir lehnen Eingriff in gesunden, alten Wald für die Zuwegung ab.“ Die CDU-Fraktion fordert daher die Stadtwerke und Kommunalpartner auf, sich aktiver an der Diskussion zu beteiligen. Sie schlägt vor, eine weitere Informationsveranstaltung in Großglattbach durch das Tochterunternehmen der Stadt zu organisieren und dem Gemeinderat detaillierte Pläne zur Baustellenabwicklung und Zuwegung zu den vier Standorten vorzulegen. Zudem regt Bächle an zu prüfen, ob statt Waldflächen landwirtschaftliche Flächen genutzt werden können. Dabei soll auch die Vorgabe des Landratsamtes hinterfragt werden, Baustellen und Zufahrten ausschließlich im vom Regionalverband ausgewiesenen Vorranggebiet zu errichten.
Welche Einflussmöglichkeiten bestehen für den Gemeinderat bei dem Projekt, das von Tübingen gesteuert wird und dessen Entscheidungen nicht mehr durch die Stadtwerke Mühlacker, sondern durch die Kommunalpartner getroffen werden – vergleichbar mit einem regulären Bauvorhaben einer Privatperson? Zur Klärung dieser Punkte stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Darin enthalten: Fragen über Fragen. Wird die Baustelleneinrichtung sowie die Zufahrtswege zu den vier Windkraftanlagen im Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Projektbetreiber behandelt? Mit welcher Partei wurde der Pachtvertrag abgeschlossen? Sind weitere vertragliche Vereinbarungen geplant? Kann die Verwaltung sicherstellen, dass die Planungen hinsichtlich der Zufahrten und Baustellen von den Kommunal-Partnern beziehungsweise den Stadtwerken Mühlacker rechtzeitig im Gemeinderat vorgestellt und vor Ort erläutert werden? Gibt es aus Sicht der Verwaltung kritische Aspekte in den Planungen bezüglich Zufahrt und Baustellen? Ist es möglich, Eingriffe in den bestehenden Baumbestand durch die Erschließung und Baustelleneinrichtung zu verhindern? Über welche Möglichkeiten verfügt die Stadt, um auf die genannten Planungen Einfluss zu nehmen? Kann die Stadt ermitteln, aus welchem Grund der Projektbetreiber bisher keine weitere Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger angeboten hat und wann eine solche Veranstaltung vorgesehen ist?
Für den Bau der vier geplanten Anlagen – ein fünftes Windrad ist erstmal zurückgestellt worden – haben die Kommunalpartner unter Federführung der Stadtwerke Tübingen planmäßig bis Ende Juni den Genehmigungsantrag für den Windpark eingereicht (die PZ berichtete). Schon in der Vergangenheit wurde deutlich: Der Gemeinderat in Mühlacker hat keinerlei Einfluss auf die konkrete Umsetzung des Projekts.