Kind beinahe ertrunken: Strengere Regeln im Neuenbürger Freibad
Neuenbürg. Dass im Freibad Neuenbürg nun noch mehr auf die Sicherheit von Kindern geachtet wird, hat Anfang der Woche im sozialen Netzwerk Facebook einigen Wirbel ausgelöst. Dort berichtete eine Frau, dass fortan für jeden kleinen Nichtschwimmer, der sich im Kinderbecken aufhält, eine erwachsene Aufsichtsperson am Rand sitzen müsse. Empörte Kommentare folgten.
„Absoluter Quatsch“, kommentiert der Betriebsleiter des vor allem bei jungen Familien beliebten Bads die Diskussion um die mutmaßlichen neuen Vorschriften: „Da ist überhaupt nichts dran.“ Eines stimme jedoch tatsächlich: Im Neuenbürger Bad wird nach einem Vorfall vor rund drei Wochen nun noch mehr darauf geachtet, dass Eltern die Aufsicht ihrer Kinder nicht vernachlässigen.
Damals, erinnert sich der Betriebsleiter, sei ein Kind fast ertrunken. Die Mutter habe sich auf dessen Geschwisterchen konzentriert, das gestürzt war, und dabei nicht gemerkt, dass ihr zweites Kind hinter ihrem Rücken umfiel und mit dem Kopf unter Wasser trieb – bis der Schwimmmeister es nach einem beherzten Sprint aus dem Becken hob.
Die Konsequenz: Kein Kind darf sich mehr ohne Schwimmhilfe im Becken aufhalten. Die Regel habe es zwar schon länger gegeben, nun werde aber strenger auf deren Einhaltung geachtet, so der Betriebsleiter.Weiterhin gilt: Eine Aufsichtsperson muss direkt vor Ort sein und nicht etwa 40 Meter entfernt auf der Liegewiese. Diese könne aber mehrere Kinder beaufsichtigen, so der Betriebsleiter.
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