Neuenbürger Mordfall: PZ-news hat nachgefragt
Neuenbürg. Eine Belohnung bis zu 10.000 Euro hat die Pforzheimer Staatsanwaltschaft am Montag ausgelobt – und erhofft sich damit entscheidende Hinweise im Neuenbürger Tötungsdelikt an einem 41-jährigen Hausmeister aus Kämpfelbach vom 25. Februar. Die Höhe dieser Belohnung ist von der Staatsanwaltschaft festgesetzt und richte sich „insbesondere danach, ob und in welchem Umfang der Hinweis für die Ermittlungen hilfreich ist“, erklärt Polizeisprecher Benjamin Koch auf Nachfrage.
Aber haben die Ermittler diese Belohnung vergleichsweise nicht relativ schnell ausgelobt? Polizei und die Staatsanwaltschaft prüften immer den Einzelfall, so Koch. Eine feste Regel über den Zeitpunkt der Veröffentlichung gebe es nicht.
„In Betracht gezogen wird auch, dass mit fortschreitender Zeit mögliche Zeugenwahrnehmungen an Qualität verlieren können“, so Koch.
Hinzu kommt: Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass heutzutage immer mehr Menschen über ein Smartphone verfügen und Video-, Bild- und Audiodateien aufnehmen können, wird deutlich, dass sich die Arbeit der Ermittler und der Staatsanwaltschaft in den letzten Jahrzehnten „nicht unerheblich verändert“ hat, sagt auch Polizeisprecher Koch.
Keine Belohnung gibt es, wenn Hinweise anonym abgegeben werden. Auch diese Möglichkeit gibt es im Neuenbürger Fall nun. Es könne Zeugen geben, die aus verschiedensten Gründen oder Befürchtungen nicht offen auftreten wollten, so Koch. Konkrete Anhaltspunkte, wonach die persönliche Sicherheit von Zeugen betroffen sein könnte, lägen dem Polizeipräsidium aber nicht vor.
Offen bleiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt dafür zahlreiche Fragen, die sich aus Recherchen der PZ rund um den Mordfall in der Turnstraße ergeben haben. Demnach werden die bei drei Tauchgängen aus der Enz gefischten Gegenstände weiter untersucht. Ein Ergebnis, ob sich die Tatwaffe – nach PZ-Informationen soll der Mann erschossen worden sein – darunter befindet, steht aus. Keine Angaben macht die Polizei darüber, ob das Opfer vor dem Tötungsdelikt polizeibekannt oder vorbestraft gewesen ist. In den Sozialen Netzwerken lassen sich zudem Hinweise auf Online-Poker-Turniere finden, die wohl seitens des Opfers gespielt worden sind. Ist also möglicherweise Glücksspiel beziehungsweise illegales Glücksspiel ein Thema?
Koch: „Das mutmaßliche Motiv ist Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens.“
Und welche Rolle spielt die Nationalität des Mannes, der laut eigenen Angaben in den Sozialen Netzwerken und den Angaben seines ehemaligen Chefs in der albanischen Stadt Elbasan geboren ist? Das könne eine Rolle spielen, erklärt Koch. Und bei „verfahrensrelevanten Bezügen“ könne man auch im Ausland im Wege der Rechtshilfe Ermittlungen anstellen. Aber auch in diesem Fall gilt: „Zu den einzelnen Ermittlungshandlungen können derzeit jedoch keine Angaben gemacht werden“, sagt Koch. Besonders interessant ist für die Beamten aber erstmal nicht der Blick ins Ausland, sondern die Suche nach der Verbindung des Opfers nach Neuenbürg. Wirklich bekannt war der 41-Jährige in der Stadt zuletzt nämlich nicht.
