Niefern-Öschelbronn
Niefern-Öschelbronn -  11.04.2023
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Reisersweg in Niefern: Schweickert wirft Verdrehung von Tatsachen vor

Niefern-Öschelbronn. Das verbale Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern des geplanten Gewerbegebiets Reisersweg in Niefern findet kein Ende. „Die Methoden und Behauptungen dieser ‚Initiative‘ sind bewusst vollkommen verfälschend“, findet der FDP-Landtagsabgeordnete und Kreisrat Erik Schweickert und kommentiert damit die Anschuldigungen der „Initiative Trinkwasser- und Naturschutz – gegen das Gewerbegebiet Reisersweg“.

Der Reisersweg lässt die Emotionen in Niefern hochkochen.
Der Reisersweg lässt die Emotionen in Niefern hochkochen. Foto: Ketterl (Archivfoto)

Diese hatte ihm zuletzt Falschbehauptungen vorgeworfen und dafür eine Entschuldigung verlangt. Schweickert kontert nun seinerseits und wirft der Initiative um den Pforzheimer Stadtrat Christof Weisenbacher vor, „ständig die Tatsachen zu verdrehen“, um die Pläne für das Gewerbegebiet „zu torpedieren und Empörung in der Bevölkerung zu schüren“.

Schweickert weist auf Wasserschutzgebietsverordnung hin

Schweickert unterstreicht, dass die Wasserschutzgebietsverordnung eindeutig festlege, unter welchen Bedingungen in der Wasserschutzgebietszone II B, in der das geplante Gewerbegebiet liegt, gebaut werden darf. Dort sei festgelegt, dass bauliche Anlagen nur dann nicht gebaut werden dürfen, „sofern aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine ausreichenden Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers getroffen werden können.“

Antrag auf Befreiung sei nicht notwendig

Ein Antrag auf Befreiung sei noch nicht einmal notwendig, ähnliches gelte für Tiefbauten bis zu zwei Metern Tiefe. Auch für den Verkehrswegebau lasse die Verordnung eine Lösung zu: Demnach werde ein Antrag auf Befreiung von den Verboten in jedem Fall erteilt, wenn „eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige Veränderung seiner Eigenschaften wegen besonderer Vorkehrungen nicht zu besorgen ist“.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet sehe entsprechende Vorkehrungen zum Schutz des Trinkwassers vor, womit auch dem Straßenbau nichts im Wege stehe, so Schweickert.

Der FDP-Landtagsabgeordnete verweist auf ein prominentes Beispiel: Die zweite Pforzheimer Buckenbergauffahrt, die durch die Wasserschutzgebietszone II A führt, hätte ohne die Ausnahmeregelungen gar nicht gebaut werden dürfen, so Schweickert. Anders als damals die Stadt Pforzheim, werde Niefern-Öschelbronn keinen wertvollen Trinkwasserbrunnen opfern.

Schutz des Trinkwassers werde vorangestellt

Die Gemeinde werde den Schutz des Trinkwassers wie schon in den vergangenen Jahrzehnten auch bei der Entwicklung des Reiserswegs voranstellen. Schon bei der Entscheidung über die Zoneneinteilung im Jahr 1984 habe man bewusst eine Zone II B statt einer schwächer geschützten Zone III geschaffen. „Größtmöglicher Trinkwasserschutz sollte damals wie heute mit einer möglichen Gewerbeentwicklung in Einklang gebracht werden“, so Schweickert.

Vorwurf als ungeheuerlich bezeichnet

Er sieht den Vorwurf, dass eine Kreistagsmehrheit aus FDP, SPD, CDU und Freien Wählern sich über den Trinkwasserschutz hinwegsetze, als „Ungeheuerlichkeit“. Die Fraktionen hätten mehr als deutlich gemacht, welch Bedeutung der Trinkwasserschutz habe. Zudem habe der Kreistag nur Hinweise an die Gemeinden und Verwaltungen verabschiedet, nicht die geltende Rechtslage verändert. „Wenn sich überhaupt jemand entschuldigen müsste, dann diese Initiative“, so Schweickert.

Autor: pm