Nach Sorge um Lärmschutz: Weg fürs Baugebiet in Dürrn ist frei
Ölbronn-Dürrn. Das Baugebiet „Ob dem Obern Dorf“ am südlichen Ortsrand von Dürrn kommt: Nach langem Hin und Her wegen des Lärmschutzes hat der Gemeinderat nun bei einer Enthaltung den entsprechenden Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Damit bringt man ein Verfahren zum Abschluss, mit dem man sich seit rund drei Jahren befasst. Sehr zur Freude von Bürgermeister Norbert Holme, der in der Sitzung am Donnerstagabend von „einem ganz wichtigen Signal für unsere Gemeinde“ sprach.
Nicht die Corona-Krise, sondern vor allem der Lärmschutz hatte der Gemeinde vor ein paar Monaten einen Strich durch die Rechnung gemacht und das Vorhaben ins Stocken gebracht: Nachdem das ursprüngliche Schallgutachten die mögliche Nachtarbeit in einem angrenzenden Gewerbegebiet nicht ausreichend berücksichtigt hatte, beauftragte man ein neues Büro mit der schalltechnischen Untersuchung. Sie wurde grundlegend überarbeitet – mit dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte für gewerblichen Lärm in den Nachtstunden nicht an allen Gebäuden eingehalten werden können.
Ein neues städtebauliches Konzept musste her. Eines, das unter anderem vorsieht, die Bereiche für den Lebensmittelmarkt und den angrenzenden Geschosswohnungsbau in ein Mischgebiet umzuwandeln. Zusätzlich sollen teilweise Mindestgebäudehöhen festgesetzt werden, um so für eine Abschirmung der westlich angrenzenden Bereiche zu sorgen. Die in dem Baugebiet geplanten Senioren-Bungalows sollen näher an die Kreisstraße herangerückt werden – und zwar so, dass eine geschlossene, ausreichend hohe Rückwand ausgebildet und die Grundrisse nach Südosten ausgerichtet werden.
Zur Lärmabschirmung soll die Abfolge der Bebauung in dem Gebiet genauso festgelegt werden wie die Grundrissausrichtung an einzelnen Gebäuden. Maßnahmen, durch die man laut Planer Lars Petri den Konflikt zwischen Wohnen und Gewerbe lösen konnte. Dennoch: Nachdem der Gemeinderat im Oktober den aktualisierten Bebauungsplanentwurf gebilligt hatte, meldete sich bei der erneuten öffentlichen Auslegung wieder eine Rechtsanwaltskanzlei zu Wort.
In einer umfangreichen Stellungnahme würdigte sie zwar das neue Konzept, machte aber auch deutlich, dass sie es nicht als ausreichend betrachte. Petri konnte das nicht verstehen und sagte, man sei den Gewerbetreibenden so weit wie möglich entgegengekommen. Ein Normenkontrollverfahren würde aus seiner Sicht ins Leere laufen.
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