Ötisheim rüstet sich für den Wahlmarathon und passt Ausschuss an
Ötisheim. „Das Gremium für den Gemeindewahlausschuss müssen dieses Jahr alle Gemeinden festlegen“, erklärte Bürgermeister Werner Henle am Dienstagabend in der Ötisheimer Sitzung des Gemeinderats. Weil sich aber Henle und seine beiden Bürgermeisterstellvertreter Uwe Oehler (Freie Wähler Vereinigung) sowie Andrea Maisel (SPD) für den Kreistag beziehungsweise den Gemeinderat wieder zur Wahl stellen würden, müsse deshalb der Ötisheimer Gemeindewahlausschuss anders besetzt werden.
Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig die folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 9. Juni: Vorsitzender wurde Dieter Wöntz. Der stellvertretende Vorsitzende ist nun der Leiter des Haupt- und Personalamtes, Christian Bauer. Zu Beisitzern wurden Anette Schulz und Markus Epting bestellt und als deren Stellvertreter Michael Terhorst und Sandra Hörnle.
Am 9. Juni finden sowohl die Kommunalwahl, bestehend aus Gemeinderats- und Kreistagswahl, sowie die Wahl zum Europäischen Parlament statt, erklärte Henle. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung sei die Vorbereitung und Organisation dieser Wahlen eine sogenannte weisungsgebundene Pflichtaufgabe und obliege somit dem Bürgermeister. Und deshalb sei im Normalfall auch der Bürgermeister kraft Amtes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.
Wenn jemand aber, wie Henle, Wahlbewerber ist und auch seine gewählten Stellvertreter aus dem gleichen Grund, weil sie sich für das Amt des Gemeinderates oder Kreistages bewerben, nicht zur Verfügung stehen, müsse der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und/oder den Gemeindebediensteten bestellen. Henle und seine beiden Stellvertreter sind Wahlbewerber für die Kommunalwahl am 9. Juni (Kreistag beziehungsweise Gemeinderat) und stünden deshalb für das Amt des Vorsitzenden beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses nicht zur Verfügung, heißt es in der Vorlage. Es ist überdies auch vorgesehen, dass der Gemeindewahlausschuss seine Funktion für die Briefwahl (Europa- sowie Kommunalwahlen) wahrnimmt.