Remchingen
Remchingen -  08.02.2020
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Kinderschutz im Verein soll gestärkt werden

Enzkreis/Remchingen. Vor acht Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland stärken. Dass dieses Gesetz bereits positive Auswirkungen hat, weisen fachgerechte Beurteilungen nach. Teil der gesetzlichen Regelung war die Maßgabe, dass Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich beschäftigt sind, gesetzlich verpflichtet wurden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Diese Aufgabe nimmt der Jugendring Enzkreis als eine neu-trale Anlaufstelle für Vereine wahr. Dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt die Pflicht, mit allen Vereinen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, eine Vereinbarung abzuschließen, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. „Viele Vereine und Verbände haben das getan, aber längst nicht alle“, weiß Kreisjugendreferentin Carolin Stelzner.

Um dies nachzuholen und Vereine im Präventionsbereich besser aufzustellen, haben Jugendring und Jugendamt gemeinsam eine Workshop-Reihe mit vier Vor-Ort-Terminen im Enzkreis initiiert. Bei der Auftaktveranstaltung im Jugendhaus in Remchingen sensibilisierte Referentin Julia Ziegler die Teilnehmer eingangs für das Thema. „Täter vernetzen und tauschen sich aus, in welchem Verein es am einfachsten ist an „Kinder heranzukommen“, so die Expertin. „Daher ist es wichtig, dies dort möglichst zu verhindern“, mahnt Ziegler. Nicht immer gehe es um pädophile Ansätze, sondern auch um Macht und Machtmissbrauch. „Dabei muss die ausgeübte Gewalt nicht körperlich sein“, weiß sie.

Mehr Infos bei Nina Born unter born@jugendring-enzkreis.de oder (0 72 31) 3 37 99.

Autor: enz