Pacht-Streit um Remchinger Altenpflegeheim: Kein Ende in Sicht
Remchingen. Im langjährigen Pacht-Streit um das Remchinger Altenpflegeheim konnte der gordische Knoten erneut nicht zerschlagen werden: Bei der Verhandlung am Donenrstag vor dem Landgericht Karlsruhe scheiterte – wie schon etliche Male davor – ein Vorschlag zur gütlichen Einigung, und so wird Richterin Andrea Heimer im März das Urteil verkünden, wie sie mitteilte. Sie machte deutlich, wie unsicher die Chancen auf einen eindeutigen Sieg sind. Schon jetzt scheint klar, dass der Fall auch die nächste Instanz beschäftigen wird.
Schwierige Berechnung
Die Pachtzahlungen sind seit einigen Jahren ein Politikum. 2015 stellte der damalige Trägerverein um seinen Vorsitzenden Wolfgang Oechsle die Zahlung an die Gemeinde ein. Der Alt-Bürgermeister meinte damals zur Begründung, der Verein habe über die langen Jahre seit 1992 knapp drei Millionen Euro zuviel gezahlt, wie man bei einem Blick in die Vertragsklauseln festgestellt habe. Er räumte ein, in seiner Zeit als Bürgermeister von den Überzahlungen nichts gemerkt zu haben. Oechles Nachfolger Luca Wilhelm Prayon und Kämmerer Gerd Kunzmann sehen das ganz anders und fordern seither die ausstehenden Zahlungen ein. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurde mittlerweile die Struktur geändert: Nun ist die Gemeinde für das Altenheim zuständig, nicht mehr der frühere Trägerverein.
Richterin Heimer wies auf die Schwierigkeiten des Verfahrens hin: Knackpunkt bei der Berechnung der Pacht sei der Vertrag aus dem Jahr 1991, in dem keine genauen Angaben enthalten seien. Deshalb fehle die Grundlage für eine genaue Kalkulation, der Punkt könne nicht geklärt werden. Sie schlug deshalb vor, sich gütlich auf 250.000 Euro zu einigen, die der Verein an die Gemeinde zahlen solle.
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