Neue Umweltschutzverordnung in Straubenhardt trifft nicht nur auf Befürworter
Straubenhardt. Alles andere als eindeutig fiel die Zustimmung des Straubenhardter Gemeinderats zur polizeilichen Umweltschutzverordnung aus: Zehn Gemeinderäte waren dafür, sieben dagegen. Kritik wurde vor allem an den Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde, zum Abspritzen von Fahrzeugen und zur Aufstellung von Bienenständen an Feld- und Waldwegen geübt.
Für die Ausarbeitung der neuen Verordnung hat sich die Verwaltung an der aus dem Jahr 2011 stammenden Musterverordnung des Gemeindetags orientiert und sie an die örtlichen Gegebenheiten und die aktuelle Rechtslage angepasst.
Wesentlich eindeutiger fiel anschließend die Zustimmung der Räte zu den Gestaltungsrichtlinien für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Schwann“ aus. Ziel dieser Richtlinien soll es laut Bürgermeister Helge Viehweg sein, die gewachsene Ortsstruktur zu erhalten und unter Beibehaltung des typischen Erscheinungsbilds behutsam weiterzuentwickeln. Sie sollten dabei als Richtschnur dienen, Gestaltungsaussagen zu einzelnen Maßnahmen würden aber weiterhin im Rahmen der Einzelbetreuung formuliert. Die Richtlinien enthalten unter anderem Vorgaben zur Form und Stellung der Gebäude, zur Farb- und Materialgestaltung und zu den Dächern.