Wimsheim -  24.06.2023
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Wimsheim führt in der Ortsmitte Parkgebühren ein

Wimsheim. Künftig müssen Autofahrer in die Tasche greifen und in Wimsheims Ortsmitte, rund ums Rathaus, Parkgebühren bezahlen und einen Parkschein lösen. Das hat der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen beschlossen. Grund sei das „chaotische“ Parken während der Öffnungszeiten der dortigen Kinderarztpraxis, Einzelhandel- und Dienstleistungsunternehmen. Bezahlt werden soll von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr, orientiert an den Zeiten der Arztpraxis.

Doch nicht nur der Parkproblematik in Wimsheims Ortsmitte wollen Verwaltung und Gemeinderat so Herr werden. Es geht auch um Geld. Denn durch die Erhebung von Parkgebühren kann die Gemeinde Wimsheim einen Vorsteuerabzug bei Baukosten der Tiefgarage, die bei rund einer Million Euro lagen, sowie der öffentlichen Parkflächen in der Rathausstraße zwischen Wurmberger- und Mörkestraße geltend machen. Laut Bürgermeister Mario Weisbrich geht es um rund 190.000 Euro. Die Anschaffungskosten für den Parkscheinautomat liegen bei 6000 Euro.

Hier soll Parken Geld kosten: in der Tiefgarage und auf Plätzen unterhalb der Sparkasse und entlang der Rathausstraße. Die Parkgebühren wollen Bürgermeister und Gemeinderat moderat bei einem Euro pro Stunde halten, bei einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. Der Parkplatz vor dem Rathaus wird als Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen. „Das ist dann ein verlorener Parkplatz, denn er wird die meiste Zeit nicht belegt sein“, so die Ansicht von Gemeinderat Günter Stallecker (FWV). „Auch wenn er nicht stark frequentiert ist, sollte es einen Parkplatz für Rollstuhlfahrer geben“, betonte Bürgermeister Mario Weisbrich.

Ganz andere Ideen für Parkregelungen und Gebühren hatte Bertold Lauser (FWV): „Wir sollten für 20 Euro eine Wimsheimer Vignette einführen und mit Parkscheiben arbeiten.“ „Man darf solche Gebühren nur bei Sondernutzungen einführen“, widersprach Bürgermeister Weisbrich. Auch Lausers Idee zu überwachen, ob private Garagen zum Abstellen von Autos genutzt werden statt auf öffentlichen Flächen dauerzuparken, wies Wimsheims Rathauschef zurück. „Gemeinderäte haben kein Begehungsrecht für Privatgrundstücke. Ich würde keinem Gemeinderat empfehlen private Garagen zu kontrollieren“, so Wimsheims Schultes.

Geplant ist nun auch entlang der Tiefgarage „Ortsmitte“ fünf Parkplätze auf der Straße zu markieren. In dem Gemeindegrundstück unterhalb der Tiefgaragenzufahrt sollen drei weitere Parkplätze (Querparker) entstehen. Der Parkplatz zwischen Rathaus und Bibliothek soll Besuchern und Mitarbeitern des Rathauses und der Bücherei vorbehalten bleiben. Den neuen Regelungen stimmte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen zu.

Autor: Silke Fux