Wimsheim -  25.02.2026
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Wimsheim schafft mit neuen Flächen Perspektiven für das Gewerbe

Wimsheim. Die Spielräume für gewerbliche Entwicklung in Wimsheim werden enger. Während Unternehmen expandieren möchten und die Nachfrage nach Flächen ungebrochen anhält, sind die bestehenden Gewerbegebiete nahezu vollständig belegt.

Das Gewerbegebiet Breitloh IV in Wimsheim: Der Gemeinderat hat nun den Bebauungsplan aufgestellt.
Das Gewerbegebiet Breitloh IV in Wimsheim: Der Gemeinderat hat nun den Bebauungsplan aufgestellt. Foto: Georg Kost

Die verkehrsgünstige Lage mit direkter Nähe zur A8 und zur Landesstraße 1175 verstärkt den Druck zusätzlich. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Breitloh IV“ soll eine bislang unbebaute Fläche im Südosten der Gemeinde für gewerbliche Zwecke aktiviert werden.

Unter Vorsitz von Bürgermeister Mario Weisbrich befasste sich das Gremium mit dem rund 0,28 Hektar großen Areal östlich der Daimlerstraße. Weisbrich ordnete das Vorhaben trotz seiner vergleichsweisen überschaubaren Größe als planungsrechtlich anspruchsvoll ein. Der Aufwand unterscheide sich nicht von größeren Projekten, da sämtliche Verfahrensschritte und Prüfungen in vollem Umfang zu leisten seien.

Fokus auf örtliche Betriebe

Zugleich erinnerte er daran, dass im Gemeindegebiet keine weiteren gewerblichen Entwicklungsflächen mehr zur Verfügung stehen. Mit der Erweiterung des bestehenden Standorts „Breitloh“ wolle die Kommune insbesondere ortsansässigen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben verlässliche Perspektiven eröffnen. Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehenden Gewerbegebiete Breitloh I bis III an. Während nördlich und westlich bereits gewerblich genutzte Flächen angrenzen, wird das Gebiet im Süden und Osten von Grünland mit Streuobstbestand gefasst. Das Gelände fällt topographisch in Richtung Südosten zur freien Landschaft hin ab. Der nördliche Teilbereich dient derzeit als Stellplatz- und Lagerfläche eines angrenzenden Betriebs.

Wie darf gebaut werden?

Die planerische Begleitung übernimmt die Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart. Stadtplanerin Vera Delfs erläuterte dem Gemeinderat die planungsrechtlichen Grundlagen sowie das weitere Vorgehen. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Gebiet bislang nicht. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets nach Baunutzungsverordnung. Die Festsetzungen orientieren sich an der angrenzenden Bebauung und zielen auf eine flexible und zugleich geordnete Nutzung ab. Festgesetzt wird eine großzügige überbaubare Grundstücksfläche bei einer maximalen Gebäudehöhe von neun Metern sowie Flachdächer. Der Gemeinderat fasste sämtliche erforderlichen Beschlüsse einstimmig. Neben dem formellen Aufstellungsbeschluss billigte das Gremium den Vorentwurf des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften und Anlagen. Zugleich wurde die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der und mit der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. 

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