Bad Wildbad
Bad Wildbad -  29.11.2018
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Gehetztes Reh stirbt qualvoll nach Hundeattacke

Bad Wildbad. Ein wildernder Hund hat im Bereich des Sommerberghangs in Bad Wildbad ein Reh so schwer verletzt, dass die Polizei das Tier mit einem Gnadenschuss erlösen musste. Die Polizei fahndet nach dem Tierhalter wegen Jagdwilderei.

Es war am Mittwoch gegen 12.45 Uhr, als ein Anwohner im Sonnenweg das Reh bemerkte, das sich mit gelähmten Hinterläufen und letzten Kräften in seinen Garten am Waldrand geschleppt hatte. Die sofort hinzugerufenen Beamten des Polizeipostens Bad Wildbad zögerten nicht lange und erlösten das Tier von seinem Leiden. Der Hund hatte sich in das Rückgrat seiner Beute verbissen und das Reh damit gelähmt, wie Revierförster Andreas Wacker feststellte. Außerdem hatte das Tier schwerste innere Blutungen. Ein Zeuge hatte zuvor einen unbekannten Mann beobachtet, der einen Hund zurückrief, der das Reh gehetzt hatte. Der ungefähr 60 Jahre alte Mann, laut Polizeibericht mit grauem schütterem, etwas längerem Haar, kümmerte sich nicht weiter um das Tier. Er wird nun wegen Jagdwilderei gesucht.

„Das ist kein Kavaliersdelikt. Hier geht es um Tiere, die leiden“, ärgert sich Wacker, der den Abtransport des toten Tieres organisierte. Der Förster ist sich mit der Polizei einig, dass der Hundehalter schnellstmöglich gefunden werden muss. „Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Hund, der einmal seinen Jagdtrieb ausleben konnte, immer wieder dem Wild hinterher hetzen wird“, so Wacker. Neben der Polizei werde darum auch der Forst in nächster Zeit verstärkt kontrollieren.

Hinweise auf den Hundehalter nimmt die Polizei Bad Wildbad, Telefon: 07081 93900 entgegen.

Leinenpflicht

„Wer seinen Hund nicht im Griff hat, ist dazu verpflichtet, ihn im Wald an die Leine zu nehmen“, fasst Revierförster Andreas Wacker die Gesetzeslage im Land zusammen.

In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Tierhalter ihren Hund nur dann frei laufenlassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können.

Ist das nicht der Fall, macht sich der Tierhalter einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Sollte man gegen die Regeln verstoßen, erwarten die Besitzer der Tiere mitunter empfindliche Geldstrafen. Kommt es zu gefährlichen Situationen oder gar Beißvorfällen, können die Strafen schnell in den vierstelligen Bereich steigen.

Autor: Nicole Biesinger