Calw -  23.03.2020
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Ohne Anruf geht nichts: Landratsamt in Calw reduziert weiter die Anzahl der Kundenkontakte

Calw. Angesichts der steigenden Zahl bestätigter Corona-Fälle im Landkreis Calw passt die Kreisverwaltung die Schutzmaßnahmen für Bürger sowie für Mitarbeiter weiter an, um die Handlungsfähigkeit der Behörde zu garantieren. Schon bislang war der Zutritt zum Landratsamt nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Ab Mittwoch, 25. März 2020, ist ein persönlicher Gesprächstermin im Landratsamt nur noch möglich, wenn ein besonders wichtiger Grund dies erforderlich macht.

Alle Personen, die sich mit einem Anliegen an die Landkreisverwaltung wenden wollen, sind angehalten, dieses vorab telefonisch oder per E-Mail zu klären.

Die Zulassungs- und Führerscheinstelle bietet nur noch Termine zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens an. Dazu gehören Dienstleistungen für Fahrzeuge und Personen aus den Bereichen Gesundheitswesen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Grundversorgung (zum Beispiel Apotheken, Lebensmittellieferanten, Taxis, Post und andere mehr) und für Personen in systemrelevanten Berufen. Nach individueller Prüfung können für Härtefälle gegebenenfalls Ausnahmen gemacht werden. Eine Vorsprache und die Terminvergabe sind aber auch dann nur nach vorheriger telefonischer Beratung unter Telefon KFZ-Zulassungsstelle (07081) 9535-10 und -11 sowie Telefon Führerscheinstelle (07081) 9535-15 möglich.

Viele Vorgänge in diesen Bereichen können auch online durchgeführt werden.

Die Außenstellen des Landratsamts in Nagold und Calmbach bleiben weiterhin geschlossen.

Eine weitere Schutzmaßnahme für die Mitarbeitenden ist die Umstellung auf Schichtbetrieb. Dadurch und bedingt durch Ausfälle aufgrund von Krankheit oder Isolationsmaßnahmen kann es derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anfragen kommen. Es wird um Verständnis und Geduld gebeten. Die Mitarbeitenden bemühen sich, die Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.

Für Kunden, die zu einem Termin ins Landratsamt kommen, gelten folgende Regelungen:

Um räumlichen Abstand in der Warteschlange zu schaffen, werden Kunden gebeten, erst fünf Minuten vor ihrem Termin zum Eingang des Gebäudes C zu kommen und davor im Auto zu warten. In der Warteschlange muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

Die Nutzung von Toiletten ist für externe Besucher nicht mehr möglich.

Kunden sollten auch im Amt einen Abstand zu anderen wartenden Personen und dem Personal von mindestens zwei Metern einhalten.

Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de zu finden.

Autor: pm