Dobel -  25.09.2019
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Eltern müssen mehr bezahlen: Dobel erhöht die Gebühren für den Kindergarten

Dobel. Eifrig diskutiert hat der Dobler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der Elternbeiträge für den Kindergarten. Am Ende stimmte der Rat bei zwei Enthaltungen, zwei Nein-Stimmen und neun Ja-Stimmen für höhere Gebühren ab 1. November.

Die Erhöhungen belaufen sich zwischen 6,5 Prozent und 18,7 Prozent. Beispielsweise müssen Eltern für die Unterbringung eines Kindes von über drei Jahren statt 109 Euro nun 129 Euro bezahlen. „Bei den Erhöhungen haben wir uns an den umliegenden Gemeinden orientiert“, erklärte Hauptamtsleiter Lorenz Mayerlen. Laut ihm bewegen sich die Beiträge im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Mittelfeld.

Jährlicher Zuschuss

Zuletzt wurden die Beiträge vor drei Jahren erhöht. Der Gemeindetag empfiehlt eine jährliche Steigung um drei Prozent. Bürgermeister Christoph Schaack betonte das gute Angebot mit seiner fachgerechten Betreuung. Erst vor wenigen Monaten (PZ hat berichtet) wurden die Umbaumaßnahmen im Kindergarten für 184.000 Euro fertig. Rund 450.000 Euro schießt die Gemeinde jährlich dem Betrieb zu.

„Kinder sollten als das höchste Gut betrachtet werden, deshalb halte ich eine Erhöhung für fragwürdig“, äußerte sich Reimund Ruff (PD). „Wir sollten an Eltern mit geringem Einkommen denken“, pflichtete ihm Sabine Nobel (FuD) bei. Lutz Auerswald (FuD) hingegen sprach von einer moderaten Erhöhung und dass der Zeitpunkt gekommen ist, die Ausgaben zu kompensieren. Wie Bürgermeister Schaack erkennt Tobias Kull (PD) die erhöhte Qualität des Kindergartens und sieht deshalb eine Erhöhung als gerechtfertigt. Martina Naumann (PD) betonte, dass der Beitrag bei täglich unter einem Euro liege. Bedenken jedoch sah Tobias Neubauer (FuD), der eine schrittweise Erhöhung in Betracht zog. Laut Hauptamtsleiter Mayerlen spart sich die Gemeinde durch die Erhöhung jährlich rund 12.000 Euro an Kosten.

Die Erhöhung sieht eine monatliche Pauschale von sechs Euro für Obst und Mineralwasser vor, welche auf den Betrag zugerechnet wird. Für das zweite Kind wird der Elternbetrag um 25 Prozent, für das dritte um 50 Prozent und das vierte um 80 Prozent gekürzt.

Autor: Stefan Meister