Neue Satzung, neue Technik: Veränderungen bei der Feuerwehr Dobel
Dobel. Veränderte Situationen erfordern geänderte Maßnahmen, sprich Satzungen: Im September 2020 hatte der Dobler Gemeinderat eine eben solche neue Feuerwehrsatzung anlässlich der Gründung einer Kinderfeuerwehr beschlossen.
Aufgrund der pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen wurde die Durchführung von Hauptversammlungen in Form von Präsenzveranstaltungen erschwert. Auch der Gemeinderat Dobel hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrlandesverband seine Satzung diesbezüglich angepasst und einstimmig beschlossen.
So ist beispielsweise darin auch Folgendes verankert: Sollte eine Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung aus schwerwiegenden Gründen – Infektionsschutz, Naturkatastrophen oder sonstigen Notsituationen – nicht durchgeführt werden können, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin – maximal bis zu einem Jahr – verschoben oder diese in digitaler Form abgehalten wird.
Was die einzelnen Wahlen betrifft, muss der oberste Dienstherr entscheiden, ob diese in Form einer Briefwahl oder einer Online-Abstimmung durchgeführt werden.
Neben einer überarbeitenden neuen Satzung einigte sich das Ratsgremium darüber hinaus darauf, der örtlichen Wehr eine neue Abgasabsauganlage im Feuerwehrgerätehaus zu ermöglichen. Die alte Anlage weist erhebliche Mängel auf, und Ersatzteile sind nicht mehr zu bekommen.
Von der Verwaltung wurden zwei verschiedene Angebote eingeholt. Der Gemeinderat entschied sich zwar für das geringfügig teurere (1840 Euro), jedoch entspricht diese Technik dem bisher verbauten System. Die jährlichen Wartungskosten belaufen sich zudem auf etwas über 400 Euro.