Karlsbad -  24.10.2019
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Döner-Imbiss darf wohl bleiben: Gemeinde beschließt Bebauungsplan

Karlsbad-Langensteinbach. Der Karlsbader Gemeinderat hat einstimmig in öffentlicher Sitzung einen Bebauungsplan auf den Weg gebracht, der noch einige Brisanz in sich bergen dürfte.

Dabei geht es um den innerörtlichen Bereich „Badwiesen“ an der Ortsaufahrt in Langensteinbach Richtung Ittersbach. Das rund 3,6 Hektar große Areal soll im weiteren Verfahren bebauungsplanrechtlich aufgeteilt werden, und zwar im oberen Bereich zur Römerstraße/Feldflur hin (der überwiegende Teil) als „Allgemeines Wohngebiet“ und unterhalb, entlang der Durchgangsstraße als „Urbanes Gebiet“.

Nach einer Reihe von Gerichtsverfahren von Anwohnern gegen ein dort ansässiges Döner-Restaurant um die Zulässigkeit dieses Betriebes in diesem Bereich, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2017 den alten Bebauungsplan „Badwiesen“ für ungültig erklärt. In der Folge hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Urteil festgestellt, dass sich das Döner-Restaurant nicht in die Umgebung einfügt und somit eine Nutzung nicht zulässig ist (PZ hat berichtet).

Petra Schippalies ging als beauftragte Planerin auf die Details des „Urbanen Gebiets“ und die daraus resultierenden Möglichkeiten näher ein. Hier werden beispielsweise Gebäude mit Wohneinheiten im Obergeschoss und im Erdgeschoss mit nichtstörenden Betrieben, die nicht nur der Versorgung der unmittelbaren Umgebung dienen, rechtlich möglich. „Wenn wir die Durchgangsachsen in Langensteinbach betrachten, sind solche Situationen mit Apotheken, Gastro-Betrieben oder sonstigen Läden durchgängig gegeben“, so die Stadtplanerin. Argumente, die in allen Fraktionen auf fruchtbaren Boden fielen. Fakt ist, dass damit auch das umstrittene Döner-Restaurant an der Spielberger Straße legalisiert wird.

Wie aus den Zuhörerreihen zu hören war, ist im Rahmen des weiteren Verfahrens mit Einsprüchen von Anwohnern gegen den neuen Bebauungsplan zu rechen.

Autor: Gustl Weber