Oberderdingen
Oberderdingen -  29.05.2022
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Gebäude von Pilz befallen: Ein Stück Oberderdinger Ortsgeschichte muss weichen

Oberderdingen. Das seit Jahren leerstehende Gebäude, Sternenfelser Straße 27, hat die Gemeinde Oberderdingen 2017 mit dem Ziel der Gebäudesanierung gekauft. Bereits damals befand sich das Haus in sehr schlechtem baulichem Zustand, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommune. Wegen akuter Einsturzgefahr könne das Gebäude nun nicht mehr betreten werden. Ein Großteil der vorhandenen Bausubstanz könne nicht erhalten werden. Das hätten Untersuchungen durch beauftragte Fachfirmen ergeben, die in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt stattfanden. Der Gemeinde bleibe deshalb keine andere Möglichkeit, als das Gebäude abzureißen.

Unter Denkmalschutz

Ursprünglich war geplant, nur das rückwärtige und nicht denkmalgeschützte Gebäude mit der Hausnummer 27/1 abzureißen und durch einen Neubau mit drei Wohnungen zu ersetzen. Die Planungen seien nicht einfach gewesen. Die Vorentwürfe des beauftragten Architekten sahen den Erhalt und die Instandsetzung des Fachwerkhauses an der Sternenfelser Straße aus dem Jahr 1558 vor. Sie schlossen jedoch eine Wohnnutzung aus, um die Denkmalschutzmerkmale zu erhalten.

Die Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt gestaltete sich langwierig. Über einen langen Zeitraum fanden zahlreiche Gespräche und mehrere Ortstermine mit der Gemeindeverwaltung, dem Landesdenkmalamt und den Architekten statt, heißt es aus dem Rathaus. Es folgte eine Schadenskartierung sowie die Expertise eines Statikers im Oktober 2020. Diese ergab, dass das Gebäude abgesichert werden muss. Die Kostenberechnung zum Erhalt des Fachwerkhauses im Jahr 2021 habe eine unwirtschaftliche und nicht vertretbare Summe ergeben. Nach vielen Gesprächen habe auch das Landesdenkmalamt im Februar 2022 festgestellt, dass das Fachwerkhaus nicht zu erhalten sei. Anfang März hat die Gemeinde den Abrissantrag gestellt.

Es bleibt nur der Abriss

Das Fachwerkhaus wurde im Laufe der Jahre mehrfach renoviert. Eine erste Sanierung fand bereits 1825 statt. Außerdem erfolgten über die Jahrzehnte verschiedene Arbeiten an der Fassade.

Der letztendlicher Todesstoß für das Gebäude war die Feststellung eines erheblichen Befalls durch den Hausschwamm, der nach Einschätzung des Zimmermanns den Erhalt des Erdgeschosses ausschließt. Im Obergeschoss kam es zu Absenkungen des Bodens und zu Pilzbefall. Dieses sowie der Dachstuhl neigen sich durch die schlechte Substanz des Erdgeschosses zur Straße.

Abstützen nicht möglich

Um das Gebäude dauerhaft zu sichern, müssten Stützen gegen die Giebelwand gestellt werden mit Rückverankerung auf der gegenüberliegenden Gehwegseite. Zusätzlich wäre ein Gerüst erforderlich. Die Abstützung der Giebelwand ist nicht möglich, da hierzu eine dauerhafte Vollsperrung der Hauptverkehrsstraße erforderlich wäre. Um das genaue Schadensausmaß beurteilen zu können, müssten die Balken freigelegt werden. Dadurch würde die Gefahr des Gebäudeeinsturzes nochmals erhöht. Nach fachlicher Einschätzung des Zimmermanns sei es nicht zu verantworten, Arbeiter zur Freilegung der Balken in das Gebäude zu schicken.

Die Gemeinde wartet nun auf die endgültige Abrissgenehmigung. Das Gebäude ist eines von vielen Gebäuden, die die Kommune mit dem Ziel der Gebäudesanierung gekauft hatte – wie in der neuen Ortsmitte gegenüber des historischen Amthofs. Trotz des Abrisses sollen die beiden intakten Holztreppen sowie einzelne, unversehrte Holzbalken gesichert werden, um sie bei anderen denkmalgeschützten Gebäuden wiederzuverwenden.

Autor: pm