Schömberg
Schömberg -  15.11.2018
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Bürgerbegehren zum Turm in Schömberg bleibt unzulässig

Schömberg/Karlsruhe. Nun ist es amtlich: Das eingereichte Bürgerbegehren gegen den geplanten Aussichtsturm in Schömberg bleibt unzulässig. Dieser Tage endete die vierwöchige Frist, in der sich die rund 1400 Unterzeichner an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hätten wenden können, um die Entscheidung des Landratsamts Calw anzufechten. Das sei nicht der Fall, so Rolf Walz, Vorsitzender Richter und Sprecher am Verwaltungsgericht.

Die Rechtsaufsichtsbehörde in Calw hatte das Bürgerbegehren im Oktober für ungültig erklärt und damit die bereits vorangegangene Entscheidung des Schömberger Gemeinderats im Juli bestätigt. Das Gremium als auch das Landratsamt waren unter anderem zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Begehren gegen die Grundsatzentscheidung richte, den Turm zu bauen, und sei damit zu spät eingereicht worden.

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Autor: Dennis Krivec