Schömberg
Schömberg -  05.12.2020
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Geplanter Windpark zwischen Schömberg und Neuenbürg ist nun ein Fall fürs Gericht

Schömberg/Neuenbürg/Karlsruhe. Die Temperaturen sind derzeit im Keller. Das passt sinnbildlich ganz gut zum geplanten Windpark Langenbrander Höhe/Hirschgarten. Der liegt nämlich schon zum zweiten Mal auf Eis. Das Genehmigungsverfahren unter Federführung des Enzkreises war im Herbst 2019 bereits bis zur öffentlichen Erörterung der Pläne des Investors BayWa r.e. gediehen. Kurz darauf verordnete der Enzkreis dem Verfahren eine einjährige Zwangspause, um den Standortgemeinden Schömberg und Neuenbürg (in Verwaltungsgemeinschaft mit Engelsbrand) Zeit zu geben, eigene Regeln für Windkraftentwicklung noch auszuarbeiten. Weil sie damit nach Jahresfrist nicht fertig waren, verlängerte der Enzkreis die Verfahrensauszeit im Oktober um ein weiteres Jahr. Die PZ hatte damals prognostiziert, dass diese Entscheidung ein Fall fürs Verwaltungsgericht wird. Genauso ist es auch gekommen, wie das Unternehmen BayWa r.e. auf Anfrage bestätigt.

Dass man Rechtsmittel einlege, sei „eine ganz normale Verfahrensweise“, betont Sprecher Raphael Lohrer: „Sie hindert uns nicht, parallel weiterhin den konstruktiven Dialog mit der beteiligten Stadt und den Gemeinden fortzusetzen.“

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe antwortet der PZ, dass der BayWa-Widerspruch gegen die erneute Zwangspause bei der 9. Kammer des Gerichts behandelt werde. Über diese zweite Zurückstellungsentscheidung des Enzkreises solle voraussichtlich im ersten Quartal 2021 entschieden werden, so Vorsitzender Richter Rolf Walz als Pressesprecher.

Hoffen auf schnelles Ergebnis

Diese Aussage dürfte das Münchner Unternehmen besonders interessieren. BayWa r.e. hoffe auf einen Richterspruch in relativ kurzer Zeit, so Lohrer. Schließlich habe sich das Verwaltungsgericht ja schon zuvor ausgiebig mit dem Sachverhalt befasst.

Tatsächlich hatte das Unternehmen bereits im Herbst 2019, nach der ersten Zwangspause, den Weg nach Karlsruhe gesucht. Doch das Verfahren zog sich hin. Am Ende länger als das Jahr Auszeit für das Windkraftverfahren. Über die erste Zurückstellungsentscheidung des Enzkreises habe in der Sache nicht mehr entschieden werden können, weil sie sich mit deren Ablauf erledigt habe, so Richter Walz.

Warum aber hat das so lange gedauert. Walz betont, auch aus Sicht des Gerichts hätte eine Entscheidung im ersten Anlauf „aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes erfolgen sollen“. Doch das Verfahren sei nicht entscheidungsreif gewesen. Das wäre es dann, „wenn alle erforderlichen Verwaltungsakten vorliegen und alle Beteiligten hierzu und zum Vortrag der übrigen Beteiligten Stellung genommen haben.“ Oder die Gelegenheit dazu gehabt hätten. In Runde zwei hat das Gericht aber einen Vorsprung. Man könne schließlich auf die zur ersten Zurückstellungsentscheidung vorgelegten Verwaltungsakten zurückgreifen.

Walz: Eine Verzögerung aufgrund der Aktenvorlage dürfte sich so nicht mehr ergeben.

Windrad in Langenbrand wird nicht mehr repariert

Das Windrad bei Langenbrand wird sich auch künftig nicht mehr drehen und Strom produzieren. Darauf haben sich die Gesellschafter des Betreibers Prowind verständigt, teilt Roland Helber mit. Der Schömberger Bürger sitzt im Beirat des Unternehmens. Seit einem Schwelbrand Anfang Februar ist die Anlage defekt und speist keine Energie mehr ins Netz ein.

Die Entscheidung von Prowind, das Windrad nicht mehr zu reparieren, hat laut Helber wirtschaftliche Gründe. Der Pachtvertrag mit der Gemeinde laufe 2023 aus. Bis dahin könnten die Kosten für die Reparatur nicht mehr eingespielt werden.

Einer der drei Prowind-Geschäftsführer, Thomas Müllerschön, hatte der PZ im September vorgerechnet, dass allein ein benötigter Kran rund 30.000 Euro koste. 2018 habe das Windrad noch einen Gewinn von rund 32.000 Euro erwirtschaftet, 2019 knapp 17.000 Euro, so Helber. „In diesem Jahr wird es wegen dem Defekt schwer, daran anzuknüpfen, so der Leiter des Prowind-Beirats.

Doch wie geht es mit dem defekten Windrad nun weiter? Eigentlich war mit BayWa r.e. ausgemacht, die alte Anlage stillzulegen, wenn der geplante Windpark ans Netz geht. Doch dieser Vertrag müsse mit dem Münchner Unternehmen nun neu verhandelt werden, so Helber. Denn die Einigung sei erst gültig, wenn BayWa r.e. die Genehmigung für den anvisierten Windpark bekomme. Und die ist bekanntlich in weite Ferne gerückt.

Und dann ist da auch noch die Forderung des Landratsamts Calw: Die Behörde verlangt Wartungsarbeiten, sollte das Windrad bis Ende dieses Jahres nicht repariert worden sein. Die Anlage sei laufend gewartet worden, sagt der Prowind-Beirat dazu. Ein Sachverständiger habe zudem keine Gefahr für die Umwelt feststellen können.