Schömberg
Schömberg -  05.06.2026
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Tödlicher Unfall bei Schömberg: Warum hatte der Fahrer keine Fahrerlaubnis

Schömberg. Schömberg. Nach Unglück bei Schömberg kommen Details scheibchenweise ans Licht. Die ausländische Fahrerlaubnis des 38-Jährigen am Steuer war ungültig.

Die Unglücksstelle kurz vor Schömberg auf Höhe des Orts Oberlengenhardt im März.
Die Unglücksstelle kurz vor Schömberg auf Höhe des Orts Oberlengenhardt im März. Foto: Gundel

Über drei Monate ist der tödliche Unfall bei Schömberg nun her. Der 38-jährige Fahrer und eine 18-jährige Beifahrerin verloren dabei ihr Leben, zwei junge Männer von der Rückbank wurden schwer verletzt. Und noch immer ist nicht eindeutig geklärt: Warum verlor der Mann in der langgezogenen Linkskurve kurz vor Schömberg die Kontrolle über seinen hochmotorisierten Wagen? Über die Zeit kamen immer mehr Indizien zusammen: zu schnell, ausgeschaltetes oder defektes Antiblockiersystem (ABS) – und beim Fahrer wurden 1,4 Promille im Blut nachgewiesen. Nun gibt es eine neue Erkenntnis.

Die polnische Fahrerlaubnis des 38-Jährigen war in Deutschland nicht anerkannt. Das bestätigt das Polizeipräsidium Pforzheim auf Anfrage der „Pforzheimer Zeitung“. Warum? Bei dieser Frage verweist Sprecher Alexander Uhr auf die Führerscheinbehörde. „Die setzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür fest.“

Die Führerscheinbehörden sind bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt. In Pforzheim gibt es beispielsweise eine und auch bei den Landratsämtern Enzkreis sowie Calw.

Die PZ fragt bei der Behörde in der Hermann-Hesse-Stadt nach, weil der Unfall im Kreis Calw war. Zum konkreten Fall äußert sich das Landratsamt nicht. Sprecherin Mara Müssle erklärt aber allgemein, wie es dazu kommen kann, dass eine polnische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird. Denn: „Grundsätzlich werden gültige Fahrerlaubnisse aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland anerkannt.“ Das gilt jedoch nicht, wenn rechtliche Anerkennungshindernisse vorliegen würden.

Müssle nennt dafür drei Gründe. Der unspektakulärste: Die Fahrerlaubnis in Polen ist schlichtweg abgelaufen. „Dann liegt in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit vor.“ Der zweite Grund hat es schon etwas mehr in sich: Die Genehmigung ein Fahrzeug zu führen hat im Nachbarland ihre Gültigkeit verloren. Spätestens ab hier liege eine Straftat vor, für die es eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geben könne. Und der dritte Grund ist dann von den Behörden hierzulande abhängig: Die Fahrerlaubnis wurde in Deutschland entzogen. Das passiert wiederum beim sogenannten Führerscheintourismus.

Was bedeutet das? Ein Fahrer lebt offiziell nicht mehr als die Hälfte des Jahres (185 Tage) im Ausstellungsland. Oder der Führerschein wird während einer laufenden Sperrfrist in Deutschland im Ausland erworben. Ein weiterer möglicher Grund: Die ausländische Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn eine in Deutschland angeordnete Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht gemacht wird. Die Führerscheinstellen ordnen eine solche Prüfung bei Alkohol- und Drogendelikten, Punkten in Flensburg, Straftaten oder medizinisch-psychologischen Auffälligkeiten an. Welches Szenario auf den 38-jährigen Fahrer zutrifft, ist aktuell noch unklar.

Tendenz bei der Ursache

Weiter Geduld ist auch bezüglich Abschluss der Ermittlungen gefragt. Die PZ hat beim Polizeipräsidium nachgefragt, wann diese voraussichtlich abgeschlossen sind und welche Punkte dafür noch notwendig sind? „Vermutlich sobald der Abschlussbericht von dem Unfallgutachten vorliegt“, so die Antwort von Alexander Uhr.

Schon sehr früh gingen die Ermittler davon aus, dass deutlich überhöhte Geschwindigkeit für den Unfall verantwortlich war. Eine Petition hatte daraufhin eine Geschwindigkeitsreduzierung und Tempokontrolle auf der Strecke gefordert. Der Fahrer war zudem 1,4 Promille unterwegs und damit absolut fahruntüchtig.

Und die Reifenspuren direkt vor der Unglücksstelle deuten laut Polizei auf Blockierspuren hin, wie sie eigentlich nur bei Fahrzeugen ohne ABS vorkommen. Der Unfallwagen war hochmodern und mit dieser Technik ausgestattet.