"Villa Hedwig" soll zum Wohnhaus werden: Eigentümer will in ehemaliges Sanatorium ziehen
Schömberg. Eine nicht ganz alltägliche Änderung eines geltenden Bebauungsplans hat der Technik- und Umwelt-Ausschuss der Gemeinde Schömberg in seiner jüngsten Sitzung angestoßen. Einstimmig empfiehlt das Gremium dem Gemeinderat in seiner nächsten öffentlichen Sitzung eine Änderung des Bebauungsplans Waldsanatorium für das Flurstück 194 in Schömberg auf Kosten des Eigentümers zu beschließen.
Das Anwesen gehört zu einer ganzen Gruppe von Grundstücken, die früher einmal zu einem großen Sanatoriumsbetrieb am Ortsausgang der Gemeinde Schömberg in Richtung Bad Liebenzell auf der linken Seite gehörten. Nach einigen Besitzerwechseln in den vergangenen Jahren werden heute nur noch einige der ursprünglichen Gebäude von der psychosomatischen Klinik Schömberg genutzt.
Andere Gebäude und Grundstücke, die heute nicht mehr zu deren Betrieb benötigt werden, hat der Eigentümer im Rahmen einer Versteigerung verkauft. So auch das fragliche Flurstück 194. Ein privater Eigentümer hat das Anwesen mit dem denkmalgeschützten Gebäude „Villa Hedwig“ gekauft und möchte es nun sanieren und darin wohnen. Dem steht bislang allerdings der geltende Bebauungsplan „Waldsanatorium“ entgegen, da er ein Sondergebiet Sanatoriumsgebiet ausweist, wo kein freies Wohnen zulässig ist.
Eigentümer wird Planungskosten selbst tragen
"Eine Anfrage beim Baurechtsamt in Calw hat ergeben, dass eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung nicht möglich ist", erläuterte Ulrike Weißert, stellvertretende Bauamtsleiterin der Gemeinde. Das Amt habe daher empfohlen, ein Änderung des Bebauungsplans durchzuführen und ein Allgemeines Wohngebiet oder ein Mischgebiet zu entwickeln.
CDU-Ausschussmitglied Michael Nothacker regte an, das Verfahren gleich führ mehrere Grundstücke durchzuführen. "Das ist ganz im Sinne der Nachverdichtung im Innenbereich", sagte er. Die Gemeinde solle doch auf die anderen Eigentümer zugehen. Möglicherweise wollten diese sich an dem Verfahren und den daraus entstehenden Kosten beteiligen, so Nothacker.
Denn die Planungskosten wird der Eigentümer des Flurstücks 194 selbst tragen und mit der Gemeinde einen Planungskostenvertrag abschließen. Bürgermeister Matthias Leyn sagte zu, dass die Gemeinde eine Beteiligung weiterer Eigentümer anregen werde.