Wohnen in Flüchtlingsunterkünften wird ab dem kommenden Jahr teurer
Schömberg. Ausführlich hat der Schömberger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über die Änderung der Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde diskutiert.
Die Satzungsänderung sieht eine Anhebung der Gebühr von 168,42 Euro auf 200,43 Euro pro Person und Monat in den kommenden beiden Jahren 2021/22 vor.
„Dabei handelt es sich um eine Einheitsgebühr inklusive Nebenkosten, was vom Gemeindetag empfohlen wird“, erläuterte die stellvertretende Hauptamtsleiterin Alina Mundi die Neukalkulation der Kosten.
UVW-Gemeinderat Tino Bayer, der auch im Arbeitskreis Asyl Schömberg aktiv ist, berichtete über vier- und sechsköpfige Familien, die ohnehin schon hohe Beiträge für wenig Raum entrichten müssten. Er stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu verschieben und über ein geändertes Gebührensystem nachzudenken. Zudem brachte er Familientarife und gestaffelte Sätze ins Spiel.
MUZ-Gemeinderat Andreas Karcher erkundigte sich in diesem Zusammenhang schließlich, wer diese Gebühren eigentlich tatsächlich zahlen müsse. „Ein Großteil bekommt die Gebühren bezahlt“, erläuterte Mundi. Lediglich jene, die arbeiteten, müssten selbst zahlen.
Schließlich stimmten zehn Räte gegen Bayers Antrag, fünf dafür und drei enthielten sich. Eine Mehrheit von elf Gemeinderäten sprach sich schließlich für eine Anhebung der Gebühren um 32,01 Euro aus.