14-Jährige unter Drogen zum Oralsex aufgefordert: Angeklagter kommt mit Bewährungsstrafe davon
Enzkreis/Pforzheim. "Das hier ist kein Spiel. Ich würde mir ganz genau überlegen, wo die Reise hingeht." Es waren deutliche Worte, die Staatsanwalt Bernhard Ebinger am Dienstag vor dem Schöffengericht in Pforzheim wählte – und sie zeigten Wirkung.
Weil er im Juli 2019 eine damals 14-Jährige zunächst in den Po gekniffen hatte und sie später nötigte, einen Joint mit ihm zu rauchen sowie dazu aufforderte, ihn oral zu befriedigen und sie unsittlich an der Brust und im Intimbereich berührte, ist ein 26-jähriger Grieche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Der Angestellte eines Ladens im östlichen Enzkreis hatte die Praktikantin eines Geschäfts aus der Nachbarschaft am Tattag gleich mehrfach unter Vorwänden zu sich in den Laden gelockt. Dort und in der angrenzenden Tiefgarage kam es schließlich zu den Übergriffen.
Angeklagter bricht unter Beweislast zusammen
Nachdem der Angeklagte zunächst keine Aussage zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen machen wollte, wuchs der Druck nach der Anhörung des als Zeuge geladenen ermittelnden Beamten jedoch so sehr, dass ihm Ebinger ein Geständnis nahe legte. Unter dem Druck der Beweislast gestand der Mann schließlich alles.
Bei der Urteilsbegründung kam ihm zugute, dass er dem noch immer minderjährigen Opfer durch sein Geständnis eine Aussage vor Gericht sowie eine erneute Konfrontation ersparte.
"Es tut mir wirklich sehr Leid. Der Einfluss von Drogen war in meinem Leben eine Zeit lang sehr groß. Ich habe gesehen, was Drogen mit einem Menschen machen können", zeigte der bis dato noch nicht straffällig gewordene Angeklagte Reue.
Nach eigenen Angaben hatte er wegen jahrelanger Schlafstörungen sowie infolge eines schweren Autounfalls im Alter von 18 Jahren mit dem Konsum von Marihuana begonnen, sei inzwischen aber nicht mehr abhängig.
Richterin kommt Forderung der Staatsanwaltschaft nach
"Aufgrund Ihrer eigenen Einlassung und der Zeugenaussage steht für uns fest, dass Sie die Taten auch begangen haben", sagte Richterin Stephanie Gauß bei der Urteilsverkündung.
Mit dem Strafmaß von eineinhalb Jahren mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, einer Geldstrafe von insgesamt 450 Euro sowie einem Schmerzensgeld von 1500 Euro kam sie dabei der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage nach. Verteidiger Cüneyt Köroğlu hatte indes nur 14 Monate auf Bewährung für seinen Mandanten gefordert, da er im Fall der Nötigung zum Rauchen des Joints von einem "minderschweren Fall" ausging.
"Wir hatten eine erdrückende Beweislast. Hätten wir den Prozess fortgeführt, wäre das sehr unschön für den Angeklagten gewesen. Ich bin mir nicht sicher, ob es dann zu einer Bewährungsstrafe hätte kommen können", stellte Staatsanwalt Ebinger klar.