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Mühlacker -  15.05.2020
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25-jähriger Raser hat bei Verfolgungsjagd rund um Mühlacker beinahe eine Polizistin überfahren

Mühlacker. Die nächste Zeit wird er sich Autorennen und Verfolgungsjagden nur noch auf der Spielekonsole und mit virtuellen Gegnern liefern können, denn in der Realität hat es mit der Fahrerflucht nicht so geklappt wie gewünscht. Ein 25-Jähriger hat in der Nacht zum Freitag die Polizei zu einer Vefolgungsfahrt gezwungen, an der letztlich 13 Streifenwagen des Polizeipräsidiums Pforzheim beteiligt waren. Der Raser war nicht nur mit viel zu hohen Geschwindigkeiten unterwegs, er hätte auch fast eine Beamtin überfahren.

Symbolbild: dpa
Symbolbild: dpa Foto: Symbolbild: dpa

Einer Streife des Polizeireviers Mühlacker ist um 1.10 Uhr in einer 30er-Zone in Mühlacker ein mit hoher Geschwindigkeit fahrender Audi aufgefallen, weshalb die Beamten beabsichtigten, das Fahrzeug zu kontrollieren. Ohne auf die Haltezeichen der Polizisten zu achten, beschleunigte der Audi und fuhr über die Stuttgarter Straße in Richtung Illingen. Auf der Strecke hielt der deutsche Fahrer kurz an, wendete und fuhr mit etwa 180 Stundenkilometern zurück in die Stadt in Fahrtrichtung Lomersheim.

Zwischenzeitlich wurden mehrere Streifenwagen zur Unterstützung eingebunden. Das verfolgte Auto wurde kurze Zeit später an der Vogelsangstraße wieder gesichtet und konnte zunächst mit einem quer gestellten Streifenwagen und eingeschaltetem Blaulicht angehalten werden. Eine Polizeibeamtin war bereits für die angedachte Kontrolle ausgestiegen, als der Fahrer erneut anfuhr und über den Gehweg auf die Beamtin zusteuerte. Diese konnte noch rechtzeitig einen Schritt nach hinten machen und blieb unverletzt.

Durch das Kennzeichen konnte die Halteranschrift des 25-Jährigen ausfindig gemacht werden, der kurze Zeit später an seinem Wohnanwesen vorläufig festgenommen wurde. Der Mann räumte ein, den Audi gefahren zu sein und will die Polizistin gar nicht gesehen haben. Von dem Fahrer, der eine Atemalkoholkonzentration von 0,7 Promille aufwies, wurde eine Blutprobe erhoben. Einen Führerschein konnte der Mann nicht abgeben, da er gar nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Autor: pol