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Calw -  28.10.2019
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Abfallgebühren im Kreis Calw größtenteils stabil: Bürger müssen sich auf Änderungen bei Recyclinghöfen einstellen

Kreis Calw. Die Jahres- und Behältergebühren des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Calw bleiben 2020 stabil. Änderungen gibt es ab Januar lediglich bei einigen Selbstanliefergebühren auf den Recyclinghöfen, darüber informiert das Landratsamt Calw in einer Pressemitteilung.

Die Jahresgebühr 2020 für einen Haushalt mit einer Person beträgt weiterhin 50,16 Euro, für einen Haushalt mit zwei Personen 87,96 Euro und für einen Haushalt mit drei und mehr Personen 111,72 Euro. Für Gewerbebetriebe werden 108,36 Euro und für Filialen 46,56 Euro berechnet. Auch bei den Behältergebühren haben sich keine Änderungen ergeben. Eine Leerung der 60l-Restabfalltonne beispielsweise schlägt 2020 wie dieses Jahr mit 3,83 Euro zu Buche.

Änderungen gibt es ab Januar lediglich bei einigen Selbstanliefergebühren auf den Recyclinghöfen, so etwa beim Altholz. Dieses wird überwiegend in Biomasseheizkraftwerken energetisch verwertet. „Durch die letzten milden Winter bei gleichzeitig guter Konjunktur sind große Altholzmengen im Markt“, bemerkt Helge Jesse, Leiter des Bereichs Abfallgebühren beim Abfallwirtschaftsbetrieb. „Die Vermarktung ist extrem schwierig geworden, weshalb wir leider reagieren müssen.“ Die Gebühr bei der Anlieferung eines Kubikmeters behandeltem Holz steigt ab Januar von 16 Euro auf 21 Euro, bei belastetem Holz von 22 Euro auf 30 Euro. Auch bei unverholzten Grünabfällen und Restabfall gibt es Änderungen, diese betreffen aber nur größere Anlieferungen.

Autor: pm