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Wimsheim -  01.08.2019
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Achtung Zebrastreifen: Polizei klärt Autofahrer in Wimsheim auf

Wimsheim. Manch ein Autofahrer nahm beim Anblick des Polizeiautos in der Friolzheimer Straße beim Fußgängerweg in Wimsheim, wo ohnehin Tempo 30 angesagt ist, am Donnerstagmorgen automatisch den Fuß vom Gas. Angehalten wurden die Fahrer trotzdem.

Den Polizeibeamten Raimund Bauer und Bernd Becker ging es um Verkehrsprävention am Zebrastreifen. Denn im Rahmen der Aktion Sicherer Schulweg werden durch Beamte der Prävention in Pforzheim und im Enzkreis schon seit mehreren Jahren gezielte Aktionen im Bereich von Fußgängerüberwegen, den sogenannten Zebrastreifen durchgeführt. „Bei unserer Tätigkeit als Verkehrspräventioner müssen wir immer wieder ein bedenkliches Fehlverhalten von Fahrzeugführern an Fußgängerüberwegen feststellen. Beim Üben des Überquerens der Fahrbahn mit Vorschulkindern im vergangenen Februar kam es auch in Wimsheim wiederholt zu Situationen, bei denen Autofahrer, ohne anzuhalten, den Überweg passierten. Und dies, obwohl die Kinder deutlich erkennbar die Absicht des Überquerens anzeigten“, so die Erfahrung der Polizisten, die für das Fehlverhalten den Werteverfall verantwortlich machen.

Immer wieder Unfälle

Grund genug für die Ordnungshüter, nun das Pferd von der anderen Seite aufzuzäumen und die Autofahrer auf das richtige Verhalten am Zebrastreifen hinzuweisen und ihnen schriftliche Tipps mit auf den Weg zugeben. Denn in den letzten Jahren kam es im gesamten Präsidiumsbereich immer wieder zu Unfällen an Überwegen, bei denen Erwachsene und auch Kinder angefahren und verletzt worden sind.

Bei der Verkehrsprävention in Wimsheim werden nun die Fahrzeuglenker am Fußgängerüberweg, der an einer unübersichtlichen, teilweise schwer einsehbaren Kreuzung liegt, von der Polizei auf die vorgeschriebenen Verhaltensregeln angesprochen. Zusätzlich erhalten die Fahrer einen Flyer mit Informationen und Verhaltensmaßregeln, darunter die drei wichtigsten Verhaltensweisen: „Nähern Sie sich einem Fußgängerüberweg mit mäßiger Geschwindigkeit. Fußgängern ist ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Überholen anderer Fahrzeuge am Überweg ist verboten.“ Die Beachtung dieser Punkte werde der Fußgänger als schwächerer Verkehrsteilnehmer danken. Verwiesen wird ebenso auf Kinder und hilfsbedürftige Personen.

Mehr lesen Sie am Freitag, 2. August 2019, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.

Autor: Silke Fux