Gemeinden der Region
Maulbronn -  10.11.2025
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Amtsgericht Maulbronn: Vater wird wegen Besitz von Kinderpornos verurteilt

Maulbronn. Ein 39-jähriger Vater aus dem östlichen Enzkreis ist am Montag vor dem Amtsgericht Maulbronn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen in Höhe von 65 Euro wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden.

Close-up of gavel on judge desk, symbolizing court trial, justice and legal decisions in courtroom
Der 39-jährige Verurteilte gestand vor Gericht, kinderpornografische Inhalte besessen zu haben, was sich strafmildernd auswirkte. Foto: iridescentstreet - stock.adobe.com

Gegenstand der Anklage war eine Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im November vergangenen Jahres. Dort hat die Polizei eine Festplatte mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt. Auf vier Dateien, drei Fotos und einem Video, seien Mädchen zwischen elf und 13 Jahren bei sexuellen Handlungen abgebildet gewesen, so Staatsanwalt Alexander Schneider. Der Angeklagte habe sich bei der Festnahme sofort kooperativ gezeigt, erklärte ein 42-jähriger Polizist, der die Wohnung des Angeklagten durchsucht hat und vor Gericht als Zeuge aussagte.

Den Vorwurf, kinderpornografische Inhalte besessen zu haben, gestand der 39-Jährige vor Gericht, was sich strafmildernd im Urteil auswirkte. Verteidiger Achim Bächle betonte, dass der Angeklagte aber nicht wisse, wie die Dateien auf seine Festplatte gelangt seien. Auf die fraglichen Inhalte sei seit 2007 nicht mehr zugegriffen worden. Die Dateien seien auf einer alten Festplatte gewesen, die der Angeklagte im Studium benutzt habe. Zu dieser Zeit habe er in einem Studentenwohnheim gelebt. Dort sei das Gerät für alle Mitbewohner zugänglich gewesen, erklärte Bächle.

Richter Florian Henke betonte, das Geständnis des Angeklagten sei glaubhaft gewesen, er habe auf die beschlagnahmte Festplatte verzichtet, was sich ebenfalls strafmildernd ausgewirkt habe. Wie der Angeklagte an die Kinderpornos gelangt sei, läge lange zurück und sei verjährt, weswegen dies nicht Teil der Ermittlungen gewesen sei. Henke betonte jedoch, dass das Video „eine sehr hohe Intensität aufweist, denn es zeigt eine reale Szene“, was wiederum eher negativ zu bewerten gewesen sei. Daher sei dem geringeren Strafmaß, das der Verteidiger vorgeschlagen hatte, nicht stattgegeben worden. Mit dem nun gesprochenen Urteil gilt der Angeklagte als vorbestraft.

Autor: ras