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Pforzheim -  26.07.2024
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Amtsgericht Pforzheim erlässt Strafbefehl gegen Beschuldigten der Baptistenkirche „Zuverlässiges Wort“

Pforzheim. Pforzheim. Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Pforzheim einen Strafbefehl gegen einen Beschuldigten aus der vom Verfassungsschutz beobachteten Sekte „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) erlassen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte zuvor eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt.

Vor Gericht wurde der Fall verhandelt.
Vor Gericht wurde der Fall verhandelt. Foto: Studio_East/stock.adobe.com (Symbolbild)

Wie der Direktor des Amtsgerichts Pforzheim, Oliver Weik, auf PZ-Nachfrage mitteilte, werde dem Beschuldigten vorgeworfen, am 11. Juni 2023 in einer Rede in den Pforzheimer Räumen der Sekte Homosexuellen das Existenzrecht abgesprochen zu haben. Außerdem sei ein „Anreiz zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit“ gesetzt und zu staatlichen Gewaltmaßnahmen aufgefordert worden. Akzeptiert der Betroffene diesen Strafbefehl, gilt er als vorbestraft.

Doch er habe zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen: „Dann kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung“, so der Amtsgerichtsdirektor.

In einem weiteren Ermittlungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem anderen Beschuldigten Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten vor.

Gegenstand beider Verfahren seien Predigten, die bei der BKZW Pforzheim gehalten worden seien. Ein Strafbefehl gegen eine zweite Person wurde laut Weik bisher nicht beantragt. Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt. Die Sekte lehnt laut Verfassungsschutzbericht demokratische Willensbildung ab, in einigen Predigten seien antisemitische und verschwörungsideologische Elemente enthalten.

Autor: ei/ dpa