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Enzkreis -  17.03.2021
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Angst vor Zwangszuweisung: Keiner will den Atomschutt

Nicht nur im Enzkreis schlägt die Frage Wellen, wo der Beton landet, der beim Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg entsteht. Wie berichtet, hatten sich die Verwaltungsspitze und der Kreistag dagegen ausgesprochen, dass der von Strahlung freigemessene Bauschutt auf der Deponie Hamberg in Maulbronn landen. Das sorgt für Aufregung im Nachbarkreis, wie eine Pressemitteilung des Landkreises, dessen Abfallverwertungsgesellschaft (AVL), der Gemeinde Schwieberdingen und der Stadt Vaihingen/Enz zeigt. Kernaussage: Man lehne mögliche Zwangszuweisungen von freigemessenen Abfällen aus anderen Kreisen strikt ab.

Der Enzkreis will den Atomschutt vom Kernkraftwerk Philippsburg nicht. Der Kreis Ludwigsburg fürchtet nun eine Zwangszuweisung.
Der Enzkreis will den Atomschutt vom Kernkraftwerk Philippsburg nicht. Der Kreis Ludwigsburg fürchtet nun eine Zwangszuweisung.

Der Landkreis sei gesetzlich dazu verpflichtet, Abfälle, die beim Rückbau des Kernkraftwerkes Neckarwestheim anfallen, auf den Deponien der AVL zu beseitigen. Dies betreffe voraussichtlich rund 3350 Tonnen, die in den kommenden Jahren auf den Deponien „Am Froschgraben“ bei Schwieberdingen und „Burghof“ bei Vaihingen/Enz-Horrheim erwartet werden. Bislang liege jedoch keine konkrete Entsorgungsanfrage vonseiten der EnBW vor.

„Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die Stoffe, für die man zuständig ist, auf eigenen Deponien zu entsorgen. Dazu stehen wir“, so Landrat Dietmar Allgaier. Der Kreistag habe aber deutlich gemacht, dass er alternative Entsorgungswege vorziehe. Nun habe man die Sorge, dass für die Entsorgungsengpässe in den Nachbarkreisen die Deponien um Ludwigsburg herangezogen werden und es zu Zwangszuweisungen kommen kann. „Das lehnen wir strikt ab“, so Allgaier. Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch: „Wir halten andere Entsorgungswege für freigemessene Abfälle aus Atomkraftwerken für geeigneter als die Deponierung, wehren uns gegen mögliche Ablagerungen durch die Hintertür!“ Es müsse wenigstens beim Grundprinzip bleiben, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nur für den Müll verantwortlich sind, der bei ihnen anfällt.