Anwohner wünschen sich mehr Sicherheit: In Lienzingen wird Ruf nach besserer Überwachung des geltenden Tempolimits wieder laut
Mühlacker-Lienzingen. Es ist ein kommunalpolitischer Dauerbrenner: Immer wieder wird in den Städten und Gemeinden eine Ausweitung der Tempo 30-Zonen gefordert. Doch dass das bloße Einrichten von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch kein Allheilmittel ist, zeigt das aktuelle Beispiel Lienzingen. Dort werden nun Bürgerbeschwerden laut, weil Tempolimits immer wieder missachtet würden. Stadtrat Günter Bächle (CDU), griff die Problematik auf und bat die Stadtverwaltung um Stellungnahme. Diese sicherte inzwischen zu, tätig werden zu wollen, wie den Antworten laut Mitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion zu entnehmen ist. Eine Eingabe betraf die Brühlstraße, die andere die Bundesstraße 35 auf Höhe des Stadtteils.
Wohngebiet Brühl:Jeweils an den Einmündungen Karolingerstraße, Frankenstraße, Merowingerstraße, Hohenstaufenstraße und Andreas-Scheck-Straße in die Brühlstraße herrsche rechts vor links, steht in der Anfrage. Hier sei auch eine Tempo-30-Zone eingerichtet worden. Beides werde allerdings nicht oder nur selten beachtet und Anwohner der Salierstraße hätten – trotz vorsichtigen Einfahrens in den Kreuzungsbereich – einige prekäre Situationen erlebt. Hauptsächlich, weil durch die Brühlstraße ohne Berücksichtigung der „Rechts vor links“-Regelung durchgerast werde, so Anwohner laut Stadtrat Bächle. Als Abhilfe schlugen sie eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Straßenbelag, häufigere Kontrollen und das Aufstellen eines entsprechenden Verkehrszeichens vor.
In der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort heißt es, die Straßenverkehrsbehörde greife den Vorschlag zur Markierung der Einmündungsbereiche auf. In der Brühlstraße sei bislang erfolgreich das Tempo mobil kontrolliert worden. Sei die Beanstandungsquote in den Jahren 2007 bis 2013 noch bei rund 10,9 Prozent gelegen, sei sie danach einschließlich der letzten ausgewerteten Messung im Jahr 2019 auf einen Durchschnitt von 5,4 Prozent gesunken. Die Kontrollen könnten deshalb nicht weiter verdichtet werden.
Das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ dürfe nur vor schwer erkennbaren Kreuzungen angeordnet werden: „Diese Voraussetzung für die Anordnung des Verkehrszeichens liegt in der Brühlstraße nicht vor“, so die Erkenntnis im Rathaus.
Bundesstraße 35: Trotz Lärmschutzwall sei im Wohngebiet Gaiern/Neuwiesen ein latenter Geräusch-Grundpegel von der B 35 her zu hören, so Bächle in seiner Anfrage. Besonders laut seien Motorräder. Ähnliche Klagen kämen von Anwohnern der Alemannen- und der Schelmenwaldstraße, wobei diese ergänzend angeben, durch die Nichteinhaltung von Tempo 70 in der Senke auf Höhe Schelmenwaldstraße/Alemannenstraße entstehe zusätzlich Lärm. Deshalb ihr Vorschlag, dort in beiden Richtungen je einen stationären Blitzer zu installieren.
In der Antwort räumt der OB ein, dass die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage rechtlich möglich sei, die Stadt sei auch zuständig. Sie will aber auf den vom Gemeinderat beauftragten Lärmaktionsplan warten, der auch die B35 einbezieht. An den genannten Stellen würden mobile Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen, sicherte die Verwaltung.