Anzahl auf 500 Standorte in Pforzheim begrenzen: Weniger Wahlplakate für mehr Übersicht
Pforzheim. Die CDU-, SPD- und FDP/FWV-Gemeinderatsfraktionen stellen einen gemeinsamen Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die zulässige Anzahl an Wahlplakaten im öffentlichen Raum künftig für jede im Wahlkampf antretende Partei oder Wählervereinigung auf maximal 500 Standorte im gesamten Stadtgebiet Pforzheim begrenzt wird. Pro Standort, so heißt es in der Pressemitteilung, sollten maximal zwei Plakatteile angebracht werden – in Form einer Vorder- und Rückseite (zum Beispiel an einem doppelseitig bedruckten Plakat oder zwei einseitigen Plakaten Rücken an Rücken).
Eine seitliche oder vertikale Anordnung mehrerer Plakate an einem Standort möchte man nicht mehr zulassen. Daraus ergebe sich eine Höchstzahl von 1000 Plakatteilen pro Partei. Diese Begrenzung solle parteiübergreifend und unabhängig von der Wahlart gelten.
Die zunehmende Zahl an Wahlplakaten werde, heißt es in der Begründung, von vielen Bürgerinnen und Bürgern als störend und überladen wahrgenommen. Gerade in Wahlkampfzeiten entstehe häufig ein unübersichtliches Stadtbild, das mehr Reizüberflutung als politische Orientierung bietet. Die Begrenzung auf 500 Standorte pro Partei sorge für ein übersichtlicheres Stadtbild, fairere Bedingungen und einen maßvolleren Umgang mit öffentlichen Flächen.
Zudem entspreche die Maßnahme dem veränderten Informationsverhalten vieler Menschen: Politische Inhalte würden heute zunehmend über digitale Kanäle wahrgenommen, während exzessive Plakatierung kaum zusätzliche Wirkung erziele. Auch aus Gründen des Umweltschutzes und der Stadtsauberkeit sei eine Reduktion sinnvoll: Weniger Plakate bedeuteten weniger Müll, geringeren Reinigungsaufwand und weniger Konflikte im Straßenraum. Die neue Regelung schaffe klare und verbindliche Vorgaben für alle Beteiligten und stärkt damit das Vertrauen in einen verantwortungsvollen Wahlkampf. Ein mögliches Umsetzungsinstrument wäre die zentrale Vergabe von maximal 500 nummerierten Kontrollaufklebern je Partei, die sichtbar auf jedem genehmigten Plakatstandort angebracht werden müssten.
