Gemeinden der Region
Mönsheim -  19.07.2021
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Aus dem RatssaalMönsheim

Keine Klage: Die Gemeinde Mönsheim wird die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße K 4569/ K 1017 zwischen Mönsheim und Flacht zurückziehen, was auch der Empfehlung nach juristischer Prüfung entspricht. Im Rat stimmten acht Mitglieder dafür, fünf hätten die Klage lieber aufrechterhalten. In Folge der Rücknahme wird die Gemeinde die Grundstücke für den Ausbau der Kreisstraße zur Verfügung stellen und bei der Suche nach Tauschgrundstücken unterstützend wirken.

Musterhaus: Ein im Jahr 2015 als Einfamilienhaus beantragtes Gebäude Im Gödelmann 6 wird seit Jahren als Musterhaus genutzt. Aus den ursprünglichen Unterlagen aus dem Kenntnisgabeverfahren war eine gewerbliche Nutzung nicht ersichtlich. Das Kenntnisgabeverfahren wäre für eine gewerbliche Nutzung auch nicht zulässig gewesen. In der Folge wurde zumindest einer befristeten Nutzung als Musterhaus zugestimmt, die bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde. Eine Gewerbeanzeige liegt der Gemeinde nicht vor. Der Bauherr hat einen neuen Bauantrag zur Nutzung des Einfamilienhauses als Musterhaus gestellt. Der Rat hält an der Ablehnung als Musterhaus fest.

Ein kleiner Übertragungsfehler hat zur Folge gehabt, dass der Mönsheimer Gemeinderat die bereits im April beschlossene Budget für das Jahr 2021 nochmals auf den Tischen hatte. Bei der Prüfung durch das Landratsamt war aufgefallen, dass zwei Werte falsch aus dem Finanzhaushalt in die Haushaltssatzung übertragen wurden. Ein erneuter Satzungsbeschluss wurde nicht fällig, sondern nur ein Beitrittsbeschluss zur Satzungsänderung. ck