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Pforzheim -  27.02.2020
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Aussage gegen Aussage: Freispruch in einem „ungewöhnlichen Fall“

Pforzheim. Mit einem Freispruch beider Angeklagten ist ein ungewöhnlicher Prozess am Donnerstag vor dem Pforzheimer Schöffengericht zu Ende gegangen. Damit folgte Richter Udo Pawlischta dem Plädoyer von Staatsanwältin Christine Roschinski. Beide waren nicht davon überzeugt, dass es in zwei konkreten Fällen zum Handel mit insgesamt 150 Gramm Kokain gekommen ist.

Vorausgegangen war eine zivilrechtliche Verhandlung vor dem Tübinger Landgericht. Dort hatte der Kroate Viktor S. (Namen geändert) aus Pforzheim versucht, Geld aus einem Darlehen einzuklagen. Kurz vor der Verhandlung hatte sich der Sohn eines Freundes, der Serbe Milo R. aus dem Kreis Calw, angezeigt und seinerseits behauptet, den Forderungen lägen Drogengeschäfte zugrunde.

Am Donnerstag stand erneut Aussage gegen Aussage. R. behauptete, 2015 von S. in zwei Fällen Kokain nahe einer Pforzheimer Schule bekommen zu haben. Das habe er großteils an einen solventen Abnehmer verkauft. 4000 von 11.000 Euro habe er zurückbezahlt. Als es S. mit dem Rest nicht schnell genug gegangen sei, habe der seine Mutter kontaktiert. „Da war bei mir der Spaß vorbei.“

Die Geschichte, die S. erzählt, klingt ganz anders: Weil er um die Schulden R.s gewusst habe, habe er ihm 11.000 Euro geliehen. Das Geld habe er aus dem Verkauf eines Motorrads gehabt. „Ich wollte nur helfen“, so der 51-Jährige.

Mehr über den Gerichtsprozess lesen Sie am Freitag, 28. Februar, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: tel