Autoentführer-Akten erneut geöffnet: Kieselbronner wieder vor Gericht
Pforzheim/Kieselbronn. Trotz einem ersten Urteil im November ist der Dieb von Fahrzeugen in Kieselbronn wieder vor Gericht. Der Angeklagte bestreitet die Taten nicht, möchte aber nicht ins Gefängnis.
Die Reihe an Autoentführungen 2016 in Kieselbronn hat ein heute 24-Jähriger vor einem halben Jahr längst vor Gericht gestanden. Auch eine Freiheitsstrafe – auch durch eine Körperverletzung – von zweieinhalb Jahren wurde im November vergangenen Jahres schon gegen ihn verhängt. Doch diese hat der Mann aus der Gemeinde, in der die Taten Wellen schlugen, nicht angetreten. Am Montag wurde seine Berufung vor der kleinen auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim behandelt. Dabei ging es eigentlich nur noch um die Höhe der Strafe – und damit vor allem aber wieder um den Zustand des Angeklagten.
Schon beim ersten Prozess gegen ihn Ende November hatte die Mutter des Angeklagten von Verhaltensauffälligkeiten im Kindesalter berichtet – auch von einer jahrelangen Ärzteodyssee mit ihrem Sohn. Bei diesem sei ADHS und atypischer Autismus diagnostiziert worden.
Dies wollte der auch am Montag wieder anwesende psychologische Gutachter damals nicht eindeutig bestätigen, dafür aber eine Persönlichkeitsstörung. Die vom Experten geforderte lange therapeutische Maßnahme sieht das Schöffengericht in Pforzheim bei seinem ersten Urteil gegen den Deutschen nur im Gefängnis als erfolgreich an – die Verteidigung dagegegen nur in Freiheit auf Bewährung.
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